von Rieke |
Ob Werbung, Telefonsex Telefonseelsorge, die heiligen Samarieter oder Support, die 0190er Nummern werden von der RegTP ( www.regtp.de ) vergeben und egal was unter der Nummer angeboten wird, die Rechte und Pflichten sind für alle 0190er Numern gleich...
---
|
von Investorman |
Soweit ich weiß, muss man es zusammen mit der Nummer angeben. Näheres erfährst Du aber beim Verkäufer der Nummer und auf jeden Fall bei der RegTP!
/EDIT/: Die angebotenen Dienste hinter einer 0190-Nummer stellen in aller Regel eine Dienstleistung dar (auch Support). Und diese Angebote müssten der Preisangabenverordnung unterliegen?! |
von KeyLF |
Es ist ja keine Werbung für eine Angebot o.ä. sondern eine reinser Support Rufnummer.
|
von Rieke |
Hmmm... Antworten darauf gibt die regtp oder die Bundesregierung für Wirtschaft und Arbeit ...
Auszug aus einer Pressemitteilung vom 09.04.2003 zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern:
Künftig erhält der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, mit dessen Hilfe er sich darüber informieren kann, wer sich hinter einer 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Die 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1.1.2003 genutzt werden können, müssen in einer Datenbank erfasst werden, die im Internet veröffentlicht wird.
Für mehr Transparenz sorgt insbesondere eine Regelung, die den Betreiber des Telekommunikationsnetzes, in dem die Mehrwertdiensterufnummern eingerichtet ist, verpflichtet, bei der Werbung für 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf den Preis für die Nutzung hinzuweisen und diesen auch anzusagen. Diese Pflicht zur Preisansage gilt nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen. |
Aber das ist halt ein Gesetzes E n t w u r f ....
Quelle: http://www.bmwi.de/Homepage/Presseforum/Pressemitteilungen/2003/3409prm1.jsp
Weitere Gesetze/Verordnungen:
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Telekommunikation%20&%20Post/Telekommunikationspolitik/Rechtsgrundlagen.jsp
http://www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.html
---
|
von KeyLF |
Hallo...
in wieweit muss ich eine Anrufer daraufhinweisen was eine 0190 Nummer kostet? Muss es bei der Nummer stehen? Muss es angesagt werden? Oder muss nichts von beidern erfolgen?
Danke schonmal.
MFG
KeyLF
|
|