WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik


Homepage und Webhosting-Forum

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website


Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Unterlassungserklärung (wegen Domain), muss ich bezahlen? Viel Geld! » Antworten
Benutzername:
Passwort: Passwort vergessen?
Inhalt der Nachricht: Fett | Kursiv | Unterstrichen | Link | Bild | Smiley | Zitat | Zentriert | Quellcode| Kleiner Text
Optionen: Emailbenachrichtigung bei Antworten
 

Unterlassungserklärung (wegen Domain), muss ich bezahlen? Viel Geld!
von Rieke
[b]Zitat: "noch ein raubkopierer, hat der einen geilen arsch"


Ich hab den Spot noch nicht gesehen aber deratiges sollte verboten werden. Ich denke mit einer Haftstrafe zu drohen sollte nicht unterschwellig/doppeldeutig und doch öffendlich im TV mit Drohung sexueller Gewalt einher gehen.
Zum einen werden Spots gegen Gewalt, gegen Vergewaltigungen ect gedreht/gezeigt und dann droht man einem der gegen das Gesetz verstößt unterschwellig mit Vergewaltigung, welche sonst in Vollzugsanstalten im allgemeinen totgeschwiegen oder sagen wir mal als "Tabu"-Thema gehandhabt wird. Wirklich abartig sowas.... auch wenn ichs nicht gesehen habe.
von matrix2005
hab gerade eine werbung auf pro 7 gesehen gegen raubkopierer,.....

... das ist ja wohl das aller aller letzte! Kurz für die, die den spot noch nicht gesehen haben:
man sieht 2 sträflinge die sich über die "neuen" unterhalten,.. die neuen sind raubkopierer,..
die unterhaltung der beiden macht mich wütend: Zitat: "noch ein raubkopierer, hat der einen geilen arsch"

5 jahre haft für raubkopierer. zuerst einmal möcht ich klar stellen, dass die großen raubkopierer, die jede menge geld damit machen bestraft werden sollen,... ABER dass man die mit SCHWEHRVERBRECHER gleich stellt!

tut mir leid, aber diese werbung ist ja das unterste vom unternsten,..
also bei so einer werbung,.. kommt mir hoch, was ihr in deutschland für bekloppte habt,..
gegen kinderschänder macht man bei euch nichts, kinder verschwinden jedes monat,..
und bei raubkopierer setzt ihr 5 jahre an, und kinderschänder bekommen das selbe oder gar weniger,...
von matrix2005
@Investorman

Big THX;...
http://www.hardwarejournal.de/urhebergesetz.htm ist der hammer!
endlich mal eine seite, die genau angiebt, welche programme illegal sind und was net (in deutschland),.. genau so was hätt ich etwas früher gebraucht,. obwohl da einige programme nicht dabei sind, die auch illegal sind,.. wie cladDVD.net und DVD2SVCD, ...

aber ok, wieder 5 weitere programme, von denen ich nicht gewusst habe, dass sie illegal sind aus dem archiv gelöscht

ich hab ja kein problem, die programme aus dem archiv zu nehmen (auch wenn sie schon etliche male heruntergeladen worden sind), denn ich bin von einzelnen programmen wirklich nicht abhängig,...

ich musste vor ein paar wochen ein programm aus dem archiv nehmen, das unter den top 5 war,.. seit dem sind die besucherzahlen gestiegen anstatt gesunken,... also man kann mir wirklich keinen vorwurf machen, das ich von den programmen irgend einen nutzen gehabt hätte!
von Investorman
Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Allerdings ist für Privatpersonen der Besitz von Kopierschutzumgehungssoftware erlaubt.

Weitere Infos unter:
http://www.internetrecht-rostock.de/kopierschutz-privat.htm

Eine kurze Einführung mit anschließender FAQ gibt's unter:
http://www.hardwarejournal.de/urhebergesetz.htm

25 Fragen und Antworten zum Thema Privatkopie und Kopierschutz:
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm
von matrix2005
soweit ich das mitbekommen habe, ist nero nicht illegal,....
WinOnCD glaub ich auch nicht,... ABER,.. ich hab wie gesagt keine ahnung, denn WOHER ZUM GEIER SOLL MAN DENN WISSEN, ob die den kopierschutz knacken,.. ich kenn nur clone cd, wo drauf steht (is lange her,, als ich es benutz habe, aber ich glaub, das war clone cd) kopierschutz knacken,....................................................!
von DukeXP
matrix2005 schrieb am 25.08.2004 10:31
Danach sind Brennprogramme, die einen Kopierschutz umgehen, rechtswidrig, dh illegal.

Das mir schon bewusst, aber ich hab die Programme ja nicht bei mir installiert, oder jemals benützt, ich verwende nero und fertig.

Also wenn mich nicht alles täuscht kann auch Nero 1:1-Kopien herstellen. Zumindest das von mir verwendete Programm WinOnCD kann dies teilweise sogar besser als CloneCD. Sind diese Programme dann etwa auch verboten?
von matrix2005
;) right
von Efchen
Hör mir auf mit Benzinpreisen, dann kriech ich die Krise und wir werden doch allzu sehr off-topic
von matrix2005
bei uns ist das eigenldich nicht so der fall,.. bei uns sind die lebensmittel auch nicht spürbar teuerer geworden,... eher mehr die klamotten,.. bei uns gibts die schlacht nur bei den handy anbietern,.. die schmeißen dir die handies nach,.. mit freiminuten , besser schon freistunden lol,...

--> schlechtestes bsp: BENZIN PREISE!
von Efchen
> aldi (bei uns heißt der hofer *g*) ist das beste beispiel dafür!

Hofer, ja, ich erinnere mich

Aber ich bezog das auch darauf, dass sich Aldi, Lidl und Norma bei uns einen Preiskampf geben, und regelmäßig (eigentlich seit Euro-Einführung) einige Produkte verbilligt, ganz entgegen dem bisherigen Trend anderer Supermärkte. Der eine machts billiger, die anderen müssen nachziehen (und ziehen auch nach!).

Ich weiß nicht,
a) ob Hofer diese Politik auch verfolgt.
b) ob es noch Konkurrenten für Hofer gibt, die das Spielchen mitmachen.
von matrix2005
ja, bin genau deiner meinung!

aldi (bei uns heißt der hofer *g*) ist das beste beispiel dafür!
Man zahlt ja beinahe bei jedem Produkt, sei es computer, auto, etc.:
- die materialkosten, herstellungskosten, tranzport, zusätzliche steuern
- plus gewinn, was man damit erziehlen will

was aber den preis richtig in die höhe treibt: man zahlt ja noch für den herstellernamen.
nur weil microsoft drinnen is, ist es automatisch teuerer als ein gleichwertiges produkt, und genau das fällt beim aldi weg!
von Efchen
ich bezweifle dass die raubkopien, die angeblich so viele gemacht haben, den großen firmen so viel schaden

Nein, sicher nicht. Diejenigen, die Raubkopien haben, hätten sich das Original nicht gekauft, wenn sies nicht als Raubkopie gehabt hätten. Weil, die meisten Raubkopierer sind eher minderjährig und haben gar nicht das Geld, was die Firmen für ihre Programme verlangen.
Genaugenommen sind die Raubkopien für Firmen eher gut, denn dadurch gibt es eine weite Verbreitung und viele kaufen nur, was sie vorher getestet haben. Gäbe es keine Raubkopien, würden sich einige Programme vielleicht gar nicht so weit bekannt machen.

find ich das mehr als ungezogen, den einzelnen zu drohen

Vor allem wird immer den Kleinen gedroht, Schüler und Studenten, die Raubkopien nur besitzen, weil sie sich die Originale nicht leisten können, und noch nie im Leben Kopien angefertigt haben, um diese gegen Geld zu verscherbeln.

bezweifle ich es einfach, dass der einzelne private daran schuld ist

Seh ich auch so. Alles kleine Fische. Aber die Hersteller sollten es mal halten wie Aldi&Co. Nur Preise senken führt zu erhöhter Kaufkraft, weniger Raubkopien und unterm Strich mehr Geld in der Kasse.

Stell Dir vor, man müsste sich nicht für ein neues Betriebssystem nen neuen Rechner kaufen (weils im Paket dann günstiger ist als mehrere hundert Euren), sondern würde WinXP (z.B.) für 50 EUR oder weniger kriegen. Ich würde SeoSpam, es würde sich mit einem Schlag extrem oft verkaufen. (Nicht, weil ich finde, dass Windows so toll ist aber weil ich denke, dass noch viele mit Win95 oder 98 unterwegs sind, und schon gerne was stabileres oder neueres hätten. Aber wer kauft sich denn schon nur ein BS?
von matrix2005
ich hab eigendlich nur mehr das zu sagen:

+ ich bezweifle dass die raubkopien, die angeblich so viele gemacht haben, den großen firmen so viel schaden bereichtet, die zahlen die die immer nennen kommen aus UMFRAGEN!!!!!,... muss ich da noch mehr sagen?

+ find ich das mehr als ungezogen, den einzelnen zu drohen, die sollen lieber mal die großen suchen, die 1000ende raubkopien im großen stiel gemacht haben und wirklich kohle bemacht haben zu jagen und net den einzelen, der wirklich keinen schaden anrichtet zu verfolgen.

+ den spot mit die 5 jahre knast, is wieda mal typisch,.. abschreckung bis ans letzte,... nur weil in deutschland die wirtschaft den bach runter geht, wird nach einem schuldigen gesucht, und wie schon geschrieben, bezweifle ich es einfach, dass der einzelne private daran schuld ist,.. -> schuld sind ganz klar die, die damit das große geschäft machen, die 1000 oder sogar nur 100erte raubkopien machen und verkaufen!

--------------
Das war nur mal eine stellungnahme zu dem, was in deutschland zur zeit abläuft,...
hat mit mir jetzt gar nichts zu tun,.....
von Efchen
Ich habe nie behauptet, dass ich da alles diesbezüglich gut finde...
von matrix2005

ja mag sein,...

dann sollen sie mich vor gericht zerren, da bin ich dabei, aber mir nicht mit einer abmahnung kommen, dass ich über 10 000€ an anwaltskosten zahlen soll

mit damit gedroht wird, dass ich auf 500 000€ verklagt werde,.. wenn jemand so dumm daher kommt, kann man mich kreuzweise! wir sind hier nicht in der usa, und solange er mich in österreich klagt, gilt österreichisches Recht! Bis auf den Domain Namen .de weist nichts auf Deutschland hin, ... und Gerichtsstand ist immer noch beim Angeklagten

Die Programme sind natürlich weg, aber ich find es einfach eine Frechheit wie das bei euch in Deutschland gehandhabt wird.
von Efchen
Wenn Du auf eine illegale rechtsradikale Site verlinkst, oder auf eine mit Kinderpornographie, dann machst Du Dich auch strafbar.

Und auf solchen Sites steht sicher auch nicht, dass sie illegal sind!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
von matrix2005
Danach sind Brennprogramme, die einen Kopierschutz umgehen, rechtswidrig, dh illegal.


Das mir schon bewusst, aber ich hab die Programme ja nicht bei mir installiert, oder jemals benützt, ich verwende nero und fertig.
Und wenn ich jetzt zum Bsp auf die Hersteller Seite von Alcohol gehe (auch eines der Programme, die anscheinend illegal sind) steht in der Beschreibung nichts von illegal.

Die restlichen 3 Programme sind Freeware, englisch und es steht ebenfalls nichts davon.
Ist ja auch klar, denn wozu soll sich der auch über das deutsche Recht infomieren?

Und ich hab als Österreicher nur gewusst, dass bei euch das Kopieren verboten ist, und nicht das Programm. Genau so wie bei Kazaa. Ihr dürft es anscheinend haben *lol*, es aber nicht benützen !!,.....
von Investorman
DukeXP schrieb am 24.08.2004 23:46
Wie soll denn der Benutzer feststellen ob eine CD über einen wie auch immer gearteten Kopierschutz verfügt?
Dies muss natürlich auf der CD bzw der Hülle kenntlich gemacht werden!
von DukeXP
Investorman:
Zur Frage "woher sollte ich das wissen?": Dass das Urheberrechtsgesetz kürzlich geändert wurde, sollte an sich jeder mitbekommen haben. Danach sind Brennprogramme, die einen Kopierschutz umgehen, rechtswidrig, dh illegal.

Wenn es sich um das "böse" Programm CloneCD handelt, kann ich diese Rechtsauslegung allerdings nicht nachvollziehen. Wie soll denn der Benutzer feststellen ob eine CD über einen wie auch immer gearteten Kopierschutz verfügt? 1:1-Kopien von Datenträgern waren schon immer möglich und werden auch ohne dieses weit verbreitete Tool weiterhin möglich sein.

matrix2005:
In Deutschland zumindest, hier in Österreich bekommt man das Programm sogar noch im Handel.

IMO ist nur noch das Schwesterprogramm CloneDVD im Handel zu finden. Unabhängig davon ziehen private und kommerzielle Nutzer auch heute noch CloneCD komplizierten Brennprogrammen vor.


von Investorman
J4nUs schrieb am 24.08.2004 17:28
Irgendwann haben die Politiker mit ihren Gesetzen und ihrem Nichtwissen das Internet getötet! Scheiß Abmahnungen...
Du solltest Dir mal besser Gedanken darüber machen, dass der fehler hier beim User liegt!

Im Übrigen ist die Domainendung egal; entscheidend ist vielmehr das Land bzw der Ort der Verletzungshandlung.

Zur Frage "woher sollte ich das wissen?": Dass das Urheberrechtsgesetz kürzlich geändert wurde, sollte an sich jeder mitbekommen haben. Danach sind Brennprogramme, die einen Kopierschutz umgehen, rechtswidrig, dh illegal. Aber auch wenn man es nicht positiv weiß, so haben die Gesetze dennoch Geltung.
von matrix2005

ja, is recht viel geld, vor allem weil ich student bin

Es handelt sich bei mir um ein Download Archiv, so eins wie zdnet.de oder chip.de , aber halt nur Downloads.

Hab eine de. und .at Domain,.... beide den selben Inhalt.
Nur die de hab ich halt damals zum Packet dazu bekommen,....

Laut meinem Anwalt deutet nichts darauf hin, dass es in Deutschland verhandelt wird... vielleicht nach deutschem Recht, aber dann in Österreich,.. nach deutschem Recht ;)
von J4nUs
is natürlich ein ganzer Batzen Geld!

Ist die Frage was für eine Seite du hast!
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung davon, aber solltest du doch eine .at-Adresse haben, dann kannst du doch glaube ich auch garnicht von einem deutschen Anwalt verklagt werden, oder jedenfalls nicht nach Deutschem Gesetz! Wenn du allerdings eine .de-Adresse hast sieht das wiederum anders aus. Da musst du dich an die deutschen Gesetze halten!

Ich denke das mal, aber da solltest du vielleicht lieber deinen Rechtsbeistand um Rat fragen!

Aber wieder ein Fall mehr, der mir den Mut versaut, weiterhin Internetseiten zu erstellen.
Irgendwann haben die Politiker mit ihren Gesetzen und ihrem Nichtwissen das Internet getötet! Scheiß Abmahnungen...
von matrix2005
ich hab zu einem Brennprogramm den Download Link gesetzt.
Mit dem Brennprogramm kann man den Kopierschutz umgehen,... und seit Oktober 2003 ist das Programm angeblich illegal. In Deutschland zumindest, hier in Österreich bekommt man das Programm sogar noch im Handel.

Der Download Link ist halt schon seit Jahren auf der Page, und ich hab auch nicht gewusst, das das Programm seit neuesten Illeagl ist,.. woher soll man auch wissen, das ein Programm illegal ist? Nichts davon steht auf der Hersteller Seite,.... Nichts über Urheberschutzgesetz,....

Vielleicht kann man mir hier das beantworten,.. woher soll man wissen, das ein Programm illeagl ist? Es gibt unzählige Brennprogramme, woher soll man wissen (wenn man es selber nicht installiert hat) das das Programm illegal ist?????????




P.s. Gedroht wird mir, dass ich 700 000€ zu zahlen hätte,... bei einer tatsächlichen Klage!
von Olaf
Vor allem ist auch der Streitwert interessant, da sich an dem die Kostennote orientiert.
von J4nUs
@matrix2005

Hi, wäre mal interessant zu erfahren, warum du abgemahnt wurdest!
von matrix2005
2200€ .... ist zwar nichts im verlgeich was ich zahlen hätte müssen *rofl*,.. aber
ich würde auch die nicht zahlen *g*
von Olaf
Wie gesagt, im Vergleich zur ursprünglichen Kostennote von 2200€ war das noch ein Schnäppchen...
von matrix2005
Und die war ja noch günstig.


Naja, das sehe ich anders.

Ich hab zur Zeit auch eine Abmahnung von den Waldorfs am Hals und mein Anwalt hat mir berichtet, dass die Anwaltskosten gesetzlich gebunden sind.

Ich schätze mal du hast wie ich eine Mail, einen Brief und einen eingeschriebenen Brief bekommen. Und für das 370€ zu verlangen,.. naja, ich kenn mich nicht aus, wie hoch das nun tatsächlich sein darf!,...

in meinem Fall verlangen sie schon eine 5 Stellige höhe von Anwaltskosten,...
hab auch schon im Internet herumgesucht, aber so hohe Summen hatte noch keiner,...
von Olaf
hast du bei der abmahnung irgend was unterschrieben?

Unterlassungserklärung.

hast du der firma irgend etwas gezahlt?



und du hast 370€ anwaltskosten zahlen müssen für ein paar briefchen und emails?

Ja, für deren Anwälte. Korrekt. Das ist die Kostennote. Und die war ja noch günstig.
von matrix2005
hallo

hab gerade mal son bissal durchgelesen,...

vielleicht hab ichs überlesen, aber hab da 2 fragen an dich Olaf:

+ hast du bei der abmahnung irgend was unterschrieben?
+ hast du der firma irgend etwas gezahlt?

und du hast 370€ anwaltskosten zahlen müssen für ein paar briefchen und emails?

von Olaf
So, die Domain ist seit letzten Freitag nicht mehr mein und die Herren aus München sind so gütig, die Sache für 370€ "zu vergessen". Immer noch eine Stange Geld für mich, vor allem, weil mein RA ja auch was kostet. Aber werd's wohl irgendwie bezahlen.
von Efchen
Eben.

Es geht nicht darum, dass ich nicht dazu stehe. Aber Du sagst ja selber ICH soll dazu stehen. Wenn ICH das mache, dann muss nicht meine Frau oder meine Kinder dafür gerade stehen.
Und außerdem ist eine Kommunikation per Mail oder auch Kontaktformular schneller und zuverlässiger, und auch im Urlaub kann man seine Mail lesen.

Was ich an dem Urteil ohnehin nicht verstehe ist, warum die Telefonnummer ins Impressum soll, wo doch das TDG ausdrücklich von einer "elektronischen" Kontaktmöglichkeit spricht. Ist Telefon elektronisch?

Nein, das mit der Telefonnummer halte ich nicht für richtig. Spam-Mails kann man löschen. Obszöne Anrufe kann ich nicht ignorieren.
von Rieke
DukeXP schrieb am 09.07.2004 16:57
Efchen schrieb am 09.07.2004 08:45
Allein schon die Tatsache, dass das OLG Köln entschieden hat, dass ins Impressum eine Telefonnummer reingehört (also auch bei privaten Sites, weil es ja heißt, impressumspflichtig sind "geschäftsmäßige" Websites, was nichts mit gewerblich zu tun hat, das sind alle Sites, die ein dauerhaftes Online-Angebot darstellen), ist für mich ein Grund, KEINE Website zu erstellen, weil ich nicht einsehe, dass ich meine Telefonnummer veröffentliche. Niemand hat einen Grund, meine Familie damit zu belästigen, was ich treibe.

Wer seine Meinung öffentlich publiziert muss auch dazu stehen und ggf. dafür haften! Das ist auch in den "klassischen" Medien so.



Zu seiner Meinung stehen ist die eine Sache, aber als Familienvater jedem seine Telefonnummer in die Hand zu drücken eine ganz andere.
Meine private Telefonnummer gehört in den Bereich der Privatsphäre und das ist der Grund warum ich bei der Telekom sagen kann das ich nicht möchte das meine telefonnummer im öffendlichen Telefonbuch abgedruckt wird und das ist auch der Grund dafür warum die telefonnummer seit etlichen Monaten im Whois Eintrag von Domains im normalfall nicht mehr angezeigt wird, obwohl die Nummer zur Registrierung der Domain an die Denic übermittelt/gespeichert wurde. Als Author eines Artikels in einem Klassischen Medium wie Zeitung oder TV steht meine private Telefonnummer oder Adresse auch nicht unterm Artikel.

Es gibt im Internet einfach viel zu viel Missbrauch mit Daten, schon alleine wie oft im Monet unser Telefon klingelt und irgendwelche meinungsforschungsinstitute uns aushorchen wollen, wie oft die SKL ect anruft, ja sogar ein Tonband ruft uns nun in unregelmäßigen Abständen an .. und das alles auf einer Telefonnummer der Vormieterin die eine kleine Webseite hatte .. klasse.

Und zu meiner Meinung stehen ist ja i.o aber es gibt auch Leute die bei brisanten Themengebieten sich teilweise nicht mehr trauen Ihre Meinung zu sagen wenn Ihr echter Name/ Telefonnummer nachvollziehbar bleibt, weil es zu häufig vorkommt das jemand anschliessend Telefonisch, per Post oder sogar persönlich beläßtigt wird, gelesen hat man hierüber schon all zu oft.

ich denke es sollte bei Privatwebseiten ausreichen das bei der Denic die Adresse steht, das ist teilweise schon viel zu viel, aber die Telefonnummer sollte man nur gegen ein Schreiben eines Anwalts bei der Denic erfragen können.

Ich finde es auch nicht i.o. das es zuviel verlangt ist jemanden per E-Mail oder per Post auf einen Verstoß hinzuweisen sofern kein wirklicher einzuklagender Schaden entstanden ist. Es ist also zuviel verlangt 10 Minuten für eine Mail an einen Familienvater aufzuwenden, aber es ist i.o. das der Familienvater deshalb eine Rechnung von 300 - 3000 Euro auf dem Tisch liegen hat und dadurch finanziell komplett ruiniert und auf ewigst verschuldet ist. Das nenne ich schlimm .. schlimm das Menschen heute so denken .. schlimm das der Staat ein sollches Verhalten auch noch Recht "nennt" .. arm .. einfach nur traurig und armselig.
von DukeXP
Efchen schrieb am 09.07.2004 08:45
Allein schon die Tatsache, dass das OLG Köln entschieden hat, dass ins Impressum eine Telefonnummer reingehört (also auch bei privaten Sites, weil es ja heißt, impressumspflichtig sind "geschäftsmäßige" Websites, was nichts mit gewerblich zu tun hat, das sind alle Sites, die ein dauerhaftes Online-Angebot darstellen), ist für mich ein Grund, KEINE Website zu erstellen, weil ich nicht einsehe, dass ich meine Telefonnummer veröffentliche. Niemand hat einen Grund, meine Familie damit zu belästigen, was ich treibe.

Wer seine Meinung öffentlich publiziert muss auch dazu stehen und ggf. dafür haften! Das ist auch in den "klassischen" Medien so.
von Efchen
Ich hab da hier noch nen Link gefunden: http://www.abmahnwelle.de/
von Efchen
Also ich finde das, was Investorman schreibt, nicht okay. Das passt vielleicht auf Firmen, aber nicht auf Privatleute. Klar, wenn jemand absichtlich urheberrechtlich geschützte Bilder klaut, dann muss er dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden, aber Privatleute aus Unwissenheit oder gar ungerechtfertigten Abmahnungen mehrere Tausend EUR aus der Tasche ziehen?
Ich z.B. als Familienvater mit 2 Kindern werde garantiert KEINE eigene Website auf die Beine stellen, obwohl ich Lust dazu hätte, weil so eine Abmahnung von 2000 EUR mich und meine Familie ruinieren und auf die Straße setzen würde! Und so kann das auch nicht gedacht sein!
Aber nachdem ich meine Versicherung gefragt habe, und als Antwort bekommen habe, dass sowas nicht versicherungswürdig ist, frage ich mich schon, was das soll und distanziere mich davon.
Das Beispiel mit der alten Frau, die man mit dem Fahrrad anfährt hinkt leider in einem ganz wichtigen Punkt! Wenn ich eine alte Frau mit dem Fahrrad anfahre, zahlt den Schaden die private Haftpflichtversicherung. Wenn ich sie mit dem Auto anfahre, die Autohaftpflicht. Wenn ich eine website fighter-allianz (das Beispiel gefällt mir gut, weil IMHO absolut ungerechtfertigt - s. auch den Streit "Focus gegen Focus") einstelle und abgemahnt werde, wer steht mir dann bei? Niemand! Und ich habe nichtmal bewusst was Böses getan!
Allein schon die Tatsache, dass das OLG Köln entschieden hat, dass ins Impressum eine Telefonnummer reingehört (also auch bei privaten Sites, weil es ja heißt, impressumspflichtig sind "geschäftsmäßige" Websites, was nichts mit gewerblich zu tun hat, das sind alle Sites, die ein dauerhaftes Online-Angebot darstellen), ist für mich ein Grund, KEINE Website zu erstellen, weil ich nicht einsehe, dass ich meine Telefonnummer veröffentliche. Niemand hat einen Grund, meine Familie damit zu belästigen, was ich treibe. Auf Geheimnummern und solche Leute, die keinen Telefonanschluss haben (braucht man nicht, wenn man eine Website online stellt!), ist das OLG Köln feigerweise nicht eingegangen!
Hier das Urteil für die, die es noch nciht kannten: http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/230.html

Und diese Entwicklung halte ich für völlig falsch. Die verdrängt nämlich Privatleute aus dem WWW, das ist nicht fair, nciht richtig, und nicht im Sinne des Erfinders.
Aber wahrscheinlich gibts diese Probleme auch nur wieder im armen Deutschland!

Schönen Tag wünsche ich,
-Efchen
von axedon
Das Internet ist kein Kinderspielplatz ? Wo bitte steht das ? Wo steht ab wieviel Jahren meine Kinder das Internet nutzen dürfen ?

Das Internet ist Teil des öffentlichen Raums. Auf Grund der großen Bandbreite, der relativen Neuheit und der Bedeutung des Markenrechts kommt es hier zu besonders vielen strittigen und teils offensichtlich ungerechten juristischen Problemen. Allerdings findet auf es dasselbe Recht Anwendung wie sonst auch.

Diese Beispiele zeigen Fälle von Menschen die nicht vorhatten sich in einem "Rechtsverkehr" zu bewegen

Das ist völlig irrelevant. Das tust du nunmal. Wenn du beim Fahrradfahren eine alte Frau versehentlich anfährst, hattest du das genauso wenig vor.

Ich weiss, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber hier geht es ja nicht einmal um eine Strafe, sondern schon um extrem Hohe Zahlungen weit vor jeglicher Strafe und nebenbei giebt es in diesem bereich einfach zu viele Dinge die man wissen müsste um sich nicht unwissend starfbar zu machen ... daher denke ich ist die Zeit überreif den einfachen Internetnutzer vor wirklich unnötigen und künstlich hoch geschraubten Kosten zu schützen, die Familien heute finanziell in den Untergang treiben können, ohne das diese sich irgend einer Schuld bewust waren oder gar wirklich Schaden angerichtet haben.

Der Schaden ist meistens nicht Gegenstand. Wäre einer entstanden, wäre es noch teurer geworden.

Meine Meinung:

Begründete Abmahnungen bei angemessenem Streitwert, okay. Das gibt es auch wie man feststellen muss. Die Problematik: Für Privatnutzer bewegen sich Abmahnungen in Größenordnungen, dass sie eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Daher können sie sich oft nicht gegen ungerechtfertigte Abmahnungen (in meinen Augen z.B. die Allianz-Abmahnungen) vorgehen wie das eigentlich vorgesehen ist. Bei anderem fehlt glaube ich noch die mediale Brandmarkung. Wenn ich das mit dem Passfoto von meinem Fotohändler wüsste, würde ich zu dem gegenüber gehen. Gerade auch die Pumuckl-Sache könnte hohe Wellen schlagen, so dass sie einen wirtschaftlichen Schaden bedeutet und damit solche Abmahnungen entfallen (und z.B. durch ein Telefonat oder eine Mail ersetzt wird wie du das ganz richtig als Optimum ansiehst). Rein theoretisch reguliert sich das Ganze also von selbst. Die Realität sieht wie so oft leider anders aus.

Es gibt immer der Mandat den "Abmahnauftrag". Wenn das ein Blankoscheck ist, dann hat den trotzdem der Mandat ausgestellt. Sollte das nicht der Fall sein ist die Abmahnung gegenstandslos. Gibt es einen Blankoscheck, dann hat der Mandat z.B. auch die oben angesprochene öffentliche Kritik einzustecken.
von Investorman
Sorry, da kann ich Euch nicht beipflichten. Man kann doch nicht erwarten, dass sich der Verletzte in seiner privaten unbezahlten Freizeit hinsetzen soll und den Rechtsverletzer in einem lieben netten Brief darauf hinweist. Jeder, dessen Recht verletzt wurde, kann sich eines Kundigen bedienen und der will schließlich seinen Lohn für seine Arbeit. Und nun ist es so, dass ein Anwalt idR eben nciht nach Stunden, sondern nach dem Streitwert bezahlt wird. Bei Streitigkeiten im Internet ist dieser nunmal recht hoch und dafür gibt's dann auch die entsprechende Kostennote. Es gibt zB auch Angelegenheiten, wo ein Anwalt wegen eines geringen Streitwertes vielleicht 2-3 Hundert Euro daran verdient, obwohl er daran meinetwegen 8 Stunden arbeiten muss. Letztendlich gleicht sich das alles aus; für den, der viel zahlen muss, ist das eben unglücklich, aber schließlich muss man eben aufpassen, wie man sich bewegt.

Bzgl. Rechtsverkehr: Es ist völlig egal, ob die Menschen vorhatten, sich im Rechtsverkehr zu bewegen. Fakt ist, dass sie das in den o.g. Fällen getan haben (wenn ich mich bspw. ins Auto setze, dann bewege ihc mich zwangsläufig im Straßen- und damit im Rechtsverkehr und muss für die ggf. entstandenen Konsequenzen tragen, ganz egal, ob ihc das wollte oder nicht).

Nunja, wir wollen uns ja hier nicht streiten, daher halte ich mich wohl wieder mit meiner Meinung zurück ...
von Olaf
Kann Riekes Meinung einfach nur unterschreiben.

Mich fragt der gegnerische Anwalt, warum Ich einen Anwalt einschalte, aber wenn ich frage, warum Universal einen Anwalt einschaltet, dann sagen die "das muss so sein!".
Wenn ich vorher mit den Leuten per Du war, netten E-Mailkontakt gehabt habe, meine Telefonnummer bekannt war, dann ist das wirklich absolut unverständlich, dass die gleich so die anwaltliche Keule schwingen lassen. Es ist wirklich nicht gerechtfertigt, dass der vierte oder fünfte Schritt noch vor den ersten kommt, bzw. die ausgelassen werden.
Unter erste Schritte verstehe ich Anfrage per E-Mail, Anruf, danach ein mahnender Brief und wenn man sich dann stur stellt oder nicht reagiert, dann kann man den Anwalt einschalten. Und bei dieser Vorgehensweise ist dann auch verständlich, dass der Vorwurf der Abzocke kommt.
von Rieke
"Die entstandenen Kosten" da ist der Knackpunkt. Es würde in den meißten Fällen ein Anruf, eine E-Mail, ein Einschreiben reichen und das Problem wäre aus der Welt geschaffen, aber das reicht den Leute nicht, es werden meißt unnötiger Weise Abmahnungen geschrieben die mit einer Rechnung von 500 - über 2000 Euro ins Haus flattern und das kann einfach nicht Sinn und Zweck der Sache sein.

Das Internet ist kein Kinderspielplatz ? Wo bitte steht das ? Wo steht ab wieviel Jahren meine Kinder das Internet nutzen dürfen ? Warum gibt es Internetseiten bei denen man legitimieren muss das man bereits 18 ist ? Warum gibt es extra Webseiten für Kinder ? Warum wird Kindern und Jugendlichen heute in der Schule bereits der Umgang mit dem Internet beigebracht ?

Wo steht welche Prüfung ich ablegen muss um das Internet benutzen zu dürfen, welcher Internet-Anfänger kommt auf die Idee das er sein eigenes Passfoto aufgrund der AGB des Foto-Ladens nicht auf seiner eigenen Webseite veröffendlichen darf, weil der Fotograf die Urheberrechte behalten hat ? Wo kann ich nachlesen das ich meine Clan-Seite nicht Fighter-Allianz.de (frei erfundener Name) nennen darf nur weil es auch eine Allianz-versicherung giebt ? Wer sagt einer Mutter die sich mit dem Internet nicht so recht auskennt, das ihr kleiner Sohn auf der Webseite kein Abbild von Pumukl veröffendlichen darf, wenn er über seine Hobbys oder Stofftiere berichtet ?

Diese Beispiele zeigen Fälle von Menschen die nicht vorhatten sich in einem "Rechtsverkehr" zu bewegen und ein freundlicher Hinweis das eine oder andere zu unterlassen muss mit Sicherheut nicht hunderte oder tausende von Euros kosten, egal ob der beklagte nun im Unrecht war oder nicht.

Ich weiss, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber hier geht es ja nicht einmal um eine Strafe, sondern schon um extrem Hohe Zahlungen weit vor jeglicher Strafe und nebenbei giebt es in diesem bereich einfach zu viele Dinge die man wissen müsste um sich nicht unwissend starfbar zu machen ... daher denke ich ist die Zeit überreif den einfachen Internetnutzer vor wirklich unnötigen und künstlich hoch geschraubten Kosten zu schützen, die Familien heute finanziell in den Untergang treiben können, ohne das diese sich irgend einer Schuld bewust waren oder gar wirklich Schaden angerichtet haben.

Es mag hierbei unterschiedliche Auffassungen von Rechtsempfinden geben, aber dies ist nun einmal meine Meinung.
von Investorman
@ Rieke: Wer sich im Rechtsverkehr bewegt, muss sich auch umsichtig verhalten. Es kann ja wohl nicht sein, das die Rechteinhaber den Rechtsverletzer quasi für lau über die Verletzung informieren soll. Bei einer berechtigten Abmahnung soll der Rechtsverletzer auch bitteschön die entstandenen Kosten tragen; ist sie hingegen unberechtigt erfolgt, dann kann er ja dagegen klagen. - Das Internet ist kein Kinderspielplatz!
von Rieke
@ inko

Nichts gegen deine persönlicne Meinung, der eine oder andere wird sie sicher mit dir teilen. Aber du solltest deine Wortwahl in einem öffendlich zugänglichen Forum noch einmal überdenken und überlegen ob du dein Posting nicht editieren möchtest um nicht selbst einmal unangenehme Post zu bekommen wenn irgendwann der eine oder andere Anwalt nach Suchen bestimmter Begriffe oder Namen in Suchmaschinen auf dieses Posting gestoßen ist.

@Investorman

Ich glaube nicht das Anwälte nur tätig werden wenn ein Mandant zu Ihnen kommt , ihnen eine Liste von Verstößen auf den Tisch legt und Sie beauftragt sich darum zu kümmern.

Grade in dem hier vorliegenden Fall, glaube ich nicht das die Anwaltskanzlei direkt mit der Abmahnung von Olaf beauftragt wurde.
Es gab eine Zeit da haben einige Anwälte sich selbsttätig auf die Suche nach Verstößen gemacht um diese Abzumahnen, obwohl Sie selbst keinen Schaden erlitten haben und auch keinen Mandanten zu vertreten hatten.
Soweit ich mich entsinne gab es daraufhin einige Gesetzesänderungen um Massen-Abmahnungen in der damals stattgefundenen Art und Weise einzudämmen. Soweit ich weiß, ist es seit dem so, das man als Abmahnwilliger Rechtsanwalt und einen Mandaten benötigt der in irgendeiner Form darlegen kann das der Verstoß ihm einen Nachteil oder den Beklagten einen Vorteil bringt. (Hallo, ich bin ABC-Händler und in meinem Impressum muss ich dies und jenes und welches angeben und der böse Konkurent da hinten, der hat einfach XYZ weg gelassen, das ist gemein und er hat bestimmt einen Vorteil davon, deshalb mahne ich den ab das zu unterlassen !)

Wenn ich mir die heutigen "Abmahnwellen" ansehe, dann wirkt es so als würden einige Anwälte nun gradezu Zweckmäßige Verbindungen mit einigen ach so arg betroffenen Individuen eingehen um weiterhin gradezu massenweise Abmahnugen schreiben zu können.
Wenn ich nun als Anwalt Geld auf diese Weise verdienen möchte, dann vermute ich mal macht es Sinn insofern Verträge ab zuschliessen das ich als Rechtsanwalt für den Schutz irgendwelcher Markenrechte der Firma xyz verantwortlich gemacht werde(ohne das dies genauer ausformuliert wird und ohne das darin gesagt wird man solle nun bitte speziell gegen xxx vorgehen) .
In diesem Fall habe ich dann mit den entsprechend formulierten Verträgen ein riesiges Gebiet welches ich nach Abmahnfähigen Verstößen abgrasen kann und wo ich ohne viel Aufwand sehr schnell ziemlich viel Geld zusammen bekomme.

Wenn ich mir die Forenberichte über die Abmahnwelle durchlese welche von der Kanzlei durchgeführt wird welcher nun auch Olaf zum Opfer viel ... dann klingt das für mich nicht nach einer direkten Beauftragung durch eine Mandantin, auch wenn man es in "Beamtendeutsch" und durch das Kleingedruckte so auslegen kann.


Generell hoffe ich das irgendwann ein Gesetz herauskommt bei dem in Fällen von Namenrecht (Domainnamen ) , fehlerhaften Impressum ect pp der Kläger zunächst verpflichtet wird nachweislich den Beklagten auf den Verstoß hinzuweisen bevor er kostenintensive Schritte in Form eines Anwaltes einschaltet.

Als Beispiel gab es mal eine Spieler-Clan Seite die Abgemahnt wurde weil Ihr Domainname das Wort "Allianz" enthielt. Das Wort Allianz ist eigendlich ein Wort das für eine Verbindung / Vereinbarung /Zusammenschluss steht, aber nebenbei gibt es nunmal auch eine Versicherung die so heißt und statt den Domaininhaber freundlich auf die unsinnige Forderung den Domainnamen frei zu geben hinzuweisen, wurde er mit einer beigefügten rechnung abgemahnt, die ein Schüler sich nicht leisten kann.

Ein Beispiel Pumukl. Ich habe als Kind Pumukl geliebt und noch heute erfreuen sich viele Kinder an dieser Zeichentrick Figur. Natürlich haben auch viele leute diesen kleinen lustigen Kobald in Ihre Webseite eingebaut, grade kleine Fans machen soetwas dann gene. Irgendwann kam dann in den News der Hinweis das die Authorin oder der Inhaber der Markenrechte an dem Produkt "Pumukl" all die ganzen Webseiten in massen abmahnte, die ein Bild von Pumukel zeigten, da diese Webmaster natürlich keine Lizensrechte an den Grafiken hatten ... auch dies natürlich nicht als Hinweis, sondern gleich mit dicker Rechnung.

Ich hoffe das es im Zuge des Verbraucherschutzes und aufgrund der Tatsache das es einfach viel zu vieles gibt durch das man sich heute im Internet versehendlich, unwissend oder ungewollt abmahnfähig verhält ... und aufgrund der Tatsache das es häufig nicht um das beenden des verstoßes an sich geht ... , dass es aus diesen Gründen irgendwann ein Gesetzt giebt das vor einer kostenpflichtigen Abmahnung ein unentgeldlicher Hinweis/Aufforderung gesendet werden muss ! (z.B. per Einschreiben und von mir aus mit einer Rechnung die maximal 20 Euro beträgt für die Postgebühren und das Spritgeld zum Briefkasten). Alles andere hemmt die Weiterentwicklung und den Fortschritt des Internets, den viele Leute haben heute schon Angsat davor das Internet zu nutzen oder gar eine eigene Webseite zu machen, weil Sie fürchten etwas falsch zu machen und deshalb dicke Rechnungen zu bekommen, im Grunde wird "Otto-Normalo" durch diese Sachen weiter extrem verunsichert, was der Wirtschaft wiederum nicht zu gute kommt.
von Efchen
Ich sag nur Freiherr von und zu Gravenreuth, der Name sollte alten C64-Hasen noch ein Begriff sein!
von inko
*zensiert auf Wunsch des Forumsbetreibers*

Auf einer bestimmten IT-Newsseite mit h...... geht es übrigens ganz anders zu, aber ich verstehe natürlich, daß man in einem Providerforum keine politischen Grundsatzdiskussionen anfangen sollte
von Efchen
Nein, ich meinte, wahr ist, dass Du die Namensrechte verletzt hast.
von Olaf
> Chart-Star verklagt Webseitenbetreiber, weil er Namensrechte auf seiner Fanpage verletzt.

Naja, das wäre dann aber mal eine Schlagzeile, die der Wahrheit entspricht.

Das entspräche absolut nicht der Wahrheit!
Die Künstlerin kann absolut nichts dafür, wird nichtmal Ahnung davon haben, dass ihr deutscher Vertrieb sowas macht. Von daher müsste es schon heißen, "Plattenfirma X verklagt....". Und es ist auch nicht meine Absicht, den Ruf von irgendeiner Künstlerin kaputt zu machen, nur weil eine deutsche Anwaltskanzlei einen angeblichen Schnellschuss macht.
Und ich kaufe mir sicherlich weiterhin CDs von ihr, wenn mir ihre Musik gefällt.
von Investorman
inko schrieb
Die ganze Sache war ein unüberlegter Schnellschuss eines übereifrigen Anwalts, dem langweilig war ...
Falsch! Anwälte werden nicht selbst tätig und schon gar nicht aus Langeweile; vielmehr werden Anwälte von ihren Mandanten beauftragt!
von inko
Es ist doch genauso fraglich, ob keiner mehr CDs kauft, weil es Tauschbörsen gibt, oder vielleicht weil es vielen zu teuer ist - Olaf würde sicherlich keine CD mehr von ihr kaufen, wenn die Anwälte ihm 50 000 Euro aus der Tasche gezogen hätten
von Efchen
> Chart-Star verklagt Webseitenbetreiber, weil er Namensrechte auf seiner Fanpage verletzt.

Naja, das wäre dann aber mal eine Schlagzeile, die der Wahrheit entspricht.

> Dazu dann ein Referenzurteil und mit einem Schlag gibt es keine Webseiten mehr zu Musikern

Ob deswegen auf einmal niemand mehr CDs kauft, ist absolut fraglich.
von inko
-
von Olaf
inko schrieb am 08.07.2004 13:23
Vermutlich bist Du zu jung, um wirklich zu verstehen, was heute passiert ist. Der Anwalt hat tierisch eins auf den Deckel bekommen und nun steht er sehr schlecht da, d.h. jetzt geht es darum, daß er zumindest noch ein bißchen von Dir abkassiert und möglichst schnell aus der Sache rauskommt (friedliche Klärung).

Ich würde jetzt auf keinen Fall darauf eingehen und auch die Domain nicht auflösen, denn nun bist eigentlich Du am Drücker und der gegnerische Anwalt weiß das auch ganz genau. Abzocken ist immer ein Risikogeschäft, was sehr leicht nach hinten losgehen kann.


Aber ist eh schon zu spät, Unterlassungserklärung ist unterschrieben und gefaxt, Rieke hat auch ein Fax von mir vom Anwalt bekommen.
Außerdem kann man es wohl verstehen, dass ich jetzt wirklich und langfristig absolut keinen Bock mehr hätte, noch eine Fansite zu betreiben. Besonders wenn ich weiß, dass man mich auf dem Kieker hat. Und ich glaube, du unterschätzt die Gefahr.
Ich möchte mich nicht mit einem Weltkonzern anlegen, auch wenn ich vielleicht im Recht bin, was aber natürlich garnicht sicher ist!
In manchen Sachen sollte man (so doof wie das ist), auf sein eventuell vorhandenes Recht verzichten.
von inko
-
von Olaf
Ich wollte mich gerade fertig machen zum vor die Tür gehen, da klingelt das Telefon;
Der Anwalt von Universal war dran, der mir das Schreiben geschickt hat
Habe ihn gleich aufgeklärt, dass er heute noch das Fax von meinem Anwalt bekommt, was er nun garnicht verstehen konnte: "Warum nehmen sie sich einen Anwalt?"
Also über die Frage habe ich innerlich echt gelacht...Ist doch schließlich mein gutes Recht...und anhand der kurzen Fristen wollen die wahrscheinlich auch bewirken, dass man garnicht die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen kann
Auf jeden Fall meinte er dann, dass man an einer friedlichen Lösung interessiert sei und einen Fan auch nicht so "platt" machen wolle
Die Kosten will er natürlich erstattet haben...er meinte aber, er geht mir "unheimlich entgegen"....Betrag hat er aber nicht genannt....nun denn, wir werden sehen wie er auf das Schreiben von meinem Anwalt reagiert, wo das bezahlen nicht vorgesehen ist
Hab's auch gleich meinem Anwalt mitgeteilt, dass dieser Anruf kam...
Wird wohl eine friedliches Ende nehmen, man wird sich wahrscheinlich nur noch wegen der Kosten streiten müssen.
Ansonsten wurde mir noch mitgeteilt, dass die Plattenfirma sogar überlegt, meine Seite zu übernehmen
von Rieke
Efchen schrieb am 08.07.2004 12:24
Schlafklamotten?

Ich möchte auch mal wieder Schüler sein!



Ich auch , mit 6 WOCHEN Sommerferien, von den restlichen Ferien mal ganz abgesehen ^^
von Efchen
Schlafklamotten?

Ich möchte auch mal wieder Schüler sein!

von Olaf
Dass mich die offizielle Seite verlinkt hat, weiß man Anwalt, den Screenshot hat er ebenfalls
Dass ich vielleicht im Recht bin und die gegnerische Kanzlei nur abzocken will steht garnicht außer Frage, aber ich bin echt heil froh, wenn ich ganz schnell aus der Sache rauskomme. Da verzichte ich lieber auf mein Recht, weil mir das Geht fehlt, mir das notfalls gerichtlich zu holen. Bei dem Streitwert kostet ein Prozess über alle Instanzen um die 60.000€ und leider hab' ich Geschäftsfelder wie Drogenhandel auf dem Schulhof, Menschen schmuggeln, Banküberfälle oder ähnliches noch nicht für mich entdeckt
Dass die Fristen etc. alles nicht Ok ist, hat mir auch mein Anwalt bestätigt, aber ich möchte ehrlich gesagt nicht die Spielregeln vorgeben, ich weiß nämlich, dass ich der schwächere bin.
@Rieke: Wenn ich heute nochmal aus meinen Schlafklamotten rauskomme, such' ich den nächsten CopyShop auf..
von Efchen
So seh ich das auch.
Vom gegnerischen Anwalt sind einige Fehler gemacht worden, und die kurze Fristsetzung soll nämlich nur einschüchtern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ist die erstmal unterschrieben, ist das ein Schuldeingeständnis und der gegnerische Anwalt hat alle Zeit der Welt.

Hier gehts nur ums Abkassieren!

Aber, zugegeben, wenn man nicht selber betroffen ist, hat man gut Reden.
von Rieke
Ich denke auch das hier einiges nicht grade "Optimal" angefasst wird ..

Die Zustellung einer Abmahnung per E-Mail ist nicht rechtskräftig, an Olaf selbst per Post ebenfalls nicht.... und eine Frist von 1 Tag nach Eingang des Schreibens einfach nur lächerlich .. Das Schreiben hätte seinen Eltern zugestellt werden müssen und nicht ihm und dann eine angemessene Zeit ab eingang des Briefes nicht irgend einer Mail.

Wenn sogar die ofizielle Seite ihn verlinkt - >Screenshots machen !

Ich weiß nicht, ich bin ja kein Anwalt und bin nicht fähig Rechtsauskünfte zu geben .. aber bei all den Abmahnungen im Domainbereich die ich die letzten Jahre gesehen habe, glaube ich wirklich das es hier nur an mangelndem Kontaktversuch an Nelly + Webmaster + Plattenfirma und eine Anwalt dem es nur daran gelegen ist der grosse grossen bösen gegnerischen Kanzlei gegenüber mit möglichst kleinem Preis raus zu kommen .... nur gibt es einen Unterschied ob ich schuldig gesprochen und zur Unterlassung verklagt werde , oder mich wehre und der Gegenseite klar mache das Sie ihren Abmahungsspam an den falschen geschickt haben, weil die angeblich betroffenen über die ganze Sache bescheid weis und durch Verlinkung auf der Webseite der Betroffenen die Sache sogar unterstützt wurde = gar nicht abmahnfähig ! Aber ... ich fürchte das du nicht grade Glück bei der Wahl deines Anwalt hattest, du musst du nun wohl durch....
von Efchen
Ich hab ja auch nicht gesagt "geduldet"

Naja, aber ohne was schriftliches ist es hierzulande halt leider immer unnötig schwer.

Wenn die Site von ihm dann jetzt "illegal" ist, muss dann der Verlinkende den Link entfernen, weil er sonst selbst dran kommt?
von inko
-
von Efchen
Zugegeben, ich hätte wohl genauso gehandelt, und würde mich - gerade angesichts der enormen Summe von 2000 EUR - auch in die Hände eines Anwalts legen, und ohne juristisch gebildet zu sein, erscheint jeder Anwalt fähig.

Aber auch mir kommt das spanisch vor, denn Deine Schilderung mit der Plattenfirma und Nelly persönlich hört sich wirklich so an, als wärest Du ja mehr als nur "stillschweigend geduldet", und es könnte wahrscheinlich so enden, dass da irgendwer seine Befugnisse überschritten hat mit seiner Abmahnung, und sich erheblich vor Nelly persönlich blamieren könnte.

Andererseits muss ich aber auch sagen, dass es von Dir ziemlich leichtsinnig war, diese Domain zu besorgen und darunter eine Site hochzuziehen ohne schriftliche Genehmigung.

Naja, es wird wohl alles seinen Gang gehen denke ich. Und solche Geschichten sensibilisieren andere immer, sind also immer nützlich.
von Rieke
Olaf schrieb am 07.07.2004 20:22
Höchstens mein Anwalt wurde Zeit sparen ;)

Das Fax morgen hat dieses Muster:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeitiger Inhaber der Domain xxxxxx.de. Durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung habe ich mich gegenüber der xxxxxxx verpflichtet, die Domain xxxxxxde freizugeben.

Aufgrund dieser Verpflichtung weise ich Sie an, die derzeit auf mich registrierte Domain xxxxx.de umgehend zu schließen (inklusive DENIC-Löschung bzw. “CLOSE”).


Entspräche dem, was du verlinkt hast, oder?
Ansonsten, du hast wohl recht, aber damit die Frist gewahrt wird, fordert der gegnerische Anwalt auch das Fax an die Denic. Aber das ist ja nun nicht das Problem, ich weiß ja, dass das bei euch alles fix geht und die CLOSE-Anträge nicht 8 Wochen in der Warteschleifen hängen, wie mein Anwalt z.B. über Puretec zu berichten wusste.


Geh einfach auf Nummer sicher und schick uns das Close Formular per Fax, am besten mit Eding oben drüber "EILT" dann bekomm ich es gleich auf den Tisch.

Bei der Denic musst du einfach damit rechnen das die dir per Post zurück schreiben das Sie nicht für die Verwaltung der Domain zuständig sind, da du die Domain nicht direkt von der Denic verwalten lässt sondern über uns ... und wir bekommen die .de Domains weit unter 56 Eur/Jahr dafür das wir uns grade um sollche Dinge kümmern.

Nur wenn wir uns nicht kümmern würden, dann hat die Denic wieder extra Formulare auf denen du sagen musst das wir böse böse böse waren und was du schon alles versucht hast um uns dazu zu bewegen unseren Job zu machen und daaaaannnnn wird es langsam Angelegenheit der Denic

Von daher machs gaaaanz simpl, Druck das Close Formular auf unserer Seite aus denn der ganze Unterlassungskram brauch da gar nicht rein, ein Close-Antrag benötigt keine Begründung, ist überflüssig .... füll es aus, unterschreibe es und Fax es uns mit Hinweis "EILT" zu, max 1-2 Std später ist der Löschauftrag raus und nach dem nächsten Denic Datenbank Update ist die Domain wieder frei, somit also noch am gleichen Tag.


Ganz nebenbei gesagt ... Anwälte wollen keine Zeit sparen .. die wollen Geld verdienen und das tun die nur wenn Sie keine Zeit sparen
von J4nUs
Mir kommt das ganze echt irgendwie Spanisch vor! Ich würde mich echt darum kümmern, dass die Plattenfirma sich für dich einsetzt! (allein um es dem gegnerischen Anwalt zu zeigen)
Aber halt uns auf jedenfall auf dem Laufenden, mich interessiert brennend wie das jetzt ausgeht!
von Olaf
Höchstens mein Anwalt wurde Zeit sparen ;)

Das Fax morgen hat dieses Muster:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeitiger Inhaber der Domain xxxxxx.de. Durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung habe ich mich gegenüber der xxxxxxx verpflichtet, die Domain xxxxxxde freizugeben.

Aufgrund dieser Verpflichtung weise ich Sie an, die derzeit auf mich registrierte Domain xxxxx.de umgehend zu schließen (inklusive DENIC-Löschung bzw. “CLOSE”).


Entspräche dem, was du verlinkt hast, oder?
Ansonsten, du hast wohl recht, aber damit die Frist gewahrt wird, fordert der gegnerische Anwalt auch das Fax an die Denic. Aber das ist ja nun nicht das Problem, ich weiß ja, dass das bei euch alles fix geht und die CLOSE-Anträge nicht 8 Wochen in der Warteschleifen hängen, wie mein Anwalt z.B. über Puretec zu berichten wusste.
von Rieke
Dann spar gleich Zeit und arbeit, spare dir das Schreiben an die Denic, da die nicht zuständig sind sondern wir (Denic ist nur Zuständig wenn du bei deinem Provider nichts erreichst und das entsprechend darlegen kannst, oder wenn Du einen Disput Antrag stellen willst um eine Domain vor Löschung und/oder KK Anträgen zu schützen) und schicke uns keine Kündigung sondern direkt das close Formular, das brauchen wir nämlich um die Domain löschen zu lassen.

http://www.i-net4you.de/files/domain_close.txt

Schick es am besten per Fax, das geht am schnellsten, Post ist überflüssig.
von Olaf
So. Mein Anwalt hat mit meiner Zusammenarbeit ein Schreiben ausgearbeitet, welches die Punkte darlegt, Klarheit schafft etc...In meinem Interesse, gehört dazu, dass ich die Domain aufgebe, Rieke wird also morgen Nachmittag per Fax von meinem Anwalt die Kündigung für meine Zweitdomain erhalten, am Tag danach per Post. Zeitgleich geht auch das schreiben an die Denic raus, mit der Aufforderung, die Domain abzuschalten.
Bin zuversichtlich, dass ich heil und möglichst günstig aus der Sache rauskomme.
Ich bin echt dankbar, so einen kompetenten Anwalt gefunden zu haben, der unterdess auch noch Zeit für mich hat. Ich sonst auf alle Fälle sehr alt aus!
von DukeXP
IMO sind alle rechtlichen Möglichkeiten mit hohen Kosten und einem Schuldeingeständnis verbunden. Ein Gespräch mit einem kompetenten Mitarbeiter der Plattenfirma könnte hingegen eine schnelle und unkomplizierte Lösung bringen. Aus eigener (Berufs-) Erfahrung weiß ich, dass es auch durchaus möglich ist den Interpreten telefonisch zu kontaktieren.

Um deine Frage zu beantworten: Nein, das ist wirklich dein Problem.
von Olaf
So, hab' heute versucht per direkter Durchwahl die Director of Marketing zu erreichen, aber "leider" ging nur die Assistant of Marketing Director Int. dran, die ich aber auch schon persönlich kannte. Hab's ihr geschildert, aber sie konnte natürlich nix zu sagen, weil sie ja nicht informiert ist. Sie hat mich dann zur Assistant (alles Damen ;) ) of Legal Affairs durchgestellt, der ich das ebenfalls geschildert habe.
Nunja, sie ist über den Vorgang auch nicht informiert und meint, dass Universal da eigentlich garnicht zuständig ist, sondern das über die Anwälte geklärt werden muss, weil die das Schreiben ja geschickt haben...Nunja, diese Antwort befriedigt mich nicht wirklich. Ich werd's aber meinem Anwalt erzählen (der gerade eine neue Unterlassungserklärung mir Darlegung meiner Standpunkte erstellt) und vielleicht später nochmal versuchen die zu erreichen, die meine Auktion bei eBay gekickt hat. Wobei das mich aber nicht weiter bringen muss...ihre E-Mailadresse wird bei eBay standardmäßig als Kontaktperson angegeben, aber sie muss es nicht in Auftrag gegeben haben.
von Rieke
Jo des stimmt soweit, nur das der Kontakt zur Plattenfirma nicht schaden könnte und die Möglichkeit aufwerfen würde das du die Domain behalten darfst und die Abmahner sich noch ne blamabele Retourkutsche einfangen ... und das würde am besten in Cooperation mit Nelli + Plattenfirma gehen ..
von Olaf
KeyLF schrieb am 06.07.2004 21:15
Olaf schrieb am 06.07.2004 21:03
Ansonsten, würdest du mir die Prozesskosten sponsoren?


Wer?

DukeXP
von KeyLF
Olaf schrieb am 06.07.2004 21:03
Ansonsten, würdest du mir die Prozesskosten sponsoren?


Wer?
von Olaf
Richtig, die Domain ist mir jetzt ehrlich gesagt wirklich *****egal, da ich natürlich versuche, möglichst ungescholten und mit wenig finanziellem Aufwand aus der Sache rauszukommen. Dass ich sie verliere, damit ich muss ich leben. Ansonsten, würdest du mir die Prozesskosten sponsoren?
von KeyLF
Ich glaube das ist Ihm relativ egal die Seite zu verlieren oder nicht... das Geld... der Ärger und der Stress wäre das was ich auf jedem Fall aus dem Weg gehn würde... Domain hin oder her... wenn ich falsch liege, verbesser mich bitte... aber ich denk jeder der so ein Schreiben kennt weiss was es für Ärger macht... und dann hat man glaub andere Probleme als die Domain...
von DukeXP
Dir ist klar, dass du dich damit auf dem besten Weg befindest die Domain endgültig zu verlieren? Wende dich doch endlich mal an die Plattenfirma und kläre das direkt ab, bevor du dir mit den Machtspielereien der Anwälte auch die letzte Chance auf eine außergerichtliche Einigung verbaust. Ich habe fast den Eindruck, dass du gar kein Interesse mehr daran hast die Seite weiter zu betreiben.
von Olaf
So, ich hab' heut das Erstgespräch gehabt, und es gibt mehrere Angriffspunkte in Bezug auf Universal, die zu meinem Gunsten sind.
Dass z.B. das, was als Markenrecht deklariert ist, "nur" Namensrecht ist.
Weitere Sachen will ich nicht nennen, aber die Sache ist nicht eindeutig, aber er macht sich heute noch mal schlau, wie dass mit Marken- und Namensrecht aussieht.
Das wird erst mal außergerichtlich versucht, mit einer aktualisierten Unterlassungserklärung, die quasi zu meinem Gunsten ist.
von Efchen
> wäre es sehr warscheinlich i.O. wenn er von der Person selbst ein schriftliches Einverständniss zu Nutzung und Pflege dieser Domain bekommt.

Das sagte ich ja.

> habe ich Anspruch auf die Domain NicoleMaier.de sowie auf Nicole-Maier.de solange niemand anderes mit dem gleichen Namen ältere oder gewichtigeren Anspruch geltend macht.

Richtig. Und gewichtig wäre dann z.B. auch, wenn es z.B. eine wichtige oder bekannte Politikerin mit Namen Nicole Maier gibt, z.B. eine Bundeskanzlerin.

> Allerdings kann ich als Nicole Maier einer anderen Person durchaus gestatten diesen Domainnamen zur Pflege einer Fanseite zu meiner Person zu führen

Richtig. Ohne schriftlich geht dann nichts. Wie es halt so üblich ist...

So sehe ich das alles auch.
von Rieke
Generell korrekt, aber da die Person um dessen Namen es hier geht offensichtlich weiß das er unter diesem Domainnamen eine Fan Seite FÜR die Person betreibt und die Person offensichtlich sogar erfreut hierrüber war .... wäre es sehr warscheinlich i.O. wenn er von der Person selbst ein schriftliches Einverständniss zu Nutzung und Pflege dieser Domain bekommt.

Wenn ich die berühmte Sängerin Nicole Maier (Name frei erfunden) bin, habe ich Anspruch auf die Domain NicoleMaier.de sowie auf Nicole-Maier.de solange niemand anderes mit dem gleichen Namen ältere oder gewichtigeren Anspruch geltend macht.
(soweit mein Rechtsverständnis)

Allerdings kann ich als Nicole Maier einer anderen Person durchaus gestatten diesen Domainnamen zur Pflege einer Fanseite zu meiner Person zu führen, da spricht wohl nichts gegen. ... Aber es muss halt was schriftliche her...
von Efchen
Auf die Domain hat er gar kein Anrecht, solange er nicht so heißt, oder eine schriftliche Erklärung von Nelly hat, dass er die Domain benutzen darf.
Selbst wenn er so hieße, stünden die Chancen gut, dass er die Domain dennoch nicht behalten darf, da man allgemein mit dem Namen jemand anders verbindet.

http://www.domain-recht.de/
Insbesondere Regel 2 der 7 Goldenen Domainregeln: keine Namen von Prominenten
http://www.domain-recht.de/recht/regel2.php
Hier gibts auch viele Links zu aktuellen Rechtsprechungen, Auszüge aus dem Gesetzestext uvm.

Gruß,
-Efchen
von KeyLF
Also ich denk mal mit der Domain wirst wenig chancen haben, weil es ja offensichtlich ist das die Domain nichts mit dir zu tun hat... wäre wohl das selbe wenn man sich microsoft.biz registrieren würde.
von Rieke
Damit schadest du wiederm Nelly, was ja nicht in deinem Interesse ist.
Ich würde wirklich, ganz ganz dringend Kontakt mit der Plattenfirma aufnehmen. Wenn du diesen Kontakt wirklich hast, dann nutze ihn auch, denn kein Kontakt könnte dir in dieser Situation gelegener kommen. Wenn du allerdings öffendlich breits für Stunk gesorgt hast (heise ect = negativ-Presse) dann brauchst du da nicht mehr anklopfen.
von Olaf
Puh, um Plattenfirmenmenschen kümmere ich mich später.
Habe mich durchtelefoniert, Zusage der RSV bekommen, dass die Erstberatung bezahlt wird (der Wisch kommt morgen per Post) und heute noch einen Termin bei einem Anwalt bekommen, dessen Tätigkeitspunkte im "Online-Recht, Internetdomain-Recht, Markenrecht" liegen, also genau das, was ich brauche.
Auf jeden Fall wurde mir schon von einem anderen Anwalt genannt, dass diese extrem kurze Frist weder üblich, noch rechtens ist. 1 bis 2 Wochen wären angemessen.
Ansonsten überlege ich, in wie Weit sowas heise oder telepolis etc. interessieren dürfte.
von Rieke
Genau, diese Leute könnten sich jetzt revangieren und dir zu Deutsch gesagt "den Arsch retten". Und wenn du mit heiler Haut davon kommst und dir oh Wunder zugestanden werden sollte das du die Domain behalten darfst, dann lass dir das von Nelly + Plattenfirma schriftlich geben.
von DukeXP
Genau an diesen "Plattenfirmenmenschen" solltest du dich jetzt wenden und die Sache in einem Gespräch klären.
von Olaf
Aber diese "Verwechslungsgefahr" ist ja Absicht. Was nützt es, wenn ich eine Fansite über sagen wir mal Elvis Presley mache, mir dafür aber die Doman www.erdbeertortemitsahne.de registriere?
Und Kohle wollte ich damit ja keine machen... die 700€ Mindestgebot die ich angegeben hatte, entsprechen nichtmal den tatsächlichen Kosten+Aufwand. Ein realistischerer Preis wäre wohl schon eher 70.000€.

So schlechte Karten habe ich aber ihmo nicht. Bin Schüler, das halbe Internet ist Zeuge, dass ich das als Fan und auf NonProfitbasis gemacht habe (ich hatte ja nichtmal Werbebanner geschaltet). Außerdem hatte ich wiegesagt auf einem Meet&Greet Nelly persönlich getroffen und wurde ihr von einem Plattenfirmenmenschen (für Promo zuständig) als Webmaster einer/der deutschen Fansite vorgestellt worden! Ich hab' ihr sogar noch die Domain genannt, "unter Zeugen". Und sie fand's großartig, hat sich bedankt. Hab' auf meine signierte Single deshalb sogar ein "thank you" bekommen und auf der anderen Sachen so Internetlike zwei Smilies.
von DukeXP
Olaf schrieb am 05.07.2004 22:12
Darüber hinaus handelt es sich bei der Registrierung einer Domain zum Zwecke des späteren Verkaufs um einen typischen Fall des Domain-Grabbings.

Ich vermute dieser geplante Verkauf ist der springende Punkt. Als Fanseite mag die unrechtmäßige Nutzung der Domain geduldet worden sein, sobald du aber mit der Marke "Nelly Furtado" Geld machen willst hört sich für die Plattenfirma der Spaß auf.

IMO besteht außerdem tatsächlich eine recht große Verwechslungsgefahr, da die offizielle Homepage unter einer sehr ähnlichen Domain zu finden ist (ohne Bindestrich).
von Olaf
Morgen früh ruft der Rechtschutz zurück und nennt mir einen "passenden" Anwalt in Berlin (so ist es eigentlich abgemacht). Da bekomme ich dann hoffentlich gleich einen Termin und werde das schildern...am Telefon sind die ja immer so begriffsstutzig
Und auf dem Rückweg beschmiere ich den Universal Palast mit bösen Parolen beschmieren

Gründe? Im Brief fallen Sätze wie
Die Bezeichnung „xxxxx xxxxxxx“ genießt dabei als Name und geschäftliche Bezeichnung umfassenden Kennzeichnungsschutz gemäß § 12 BGB; §§ 5, 15 MarkenG.


Die Verwendung der Bezeichnung „xxxxx xxxxxxxx“ als Domain-Name erfolgt unbefugt, da Ihnen keinerlei eigene Rechte an der fraglichen Bezeichnung zustehen.


Jeder Gebrauch eines fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führt daher zu einer Zuordnungsverwirrung bzw. Verwechslungsgefahr


Als Inhaber der fraglichen Domain erwecken Sie den unzutreffenden Eindruck, der tatsächlich Berechtigte selbst sei Inhaber der Domain bzw. der Homepage.


Darüber hinaus handelt es sich bei der Registrierung einer Domain zum Zwecke des späteren Verkaufs um einen typischen Fall des Domain-Grabbings.
von axedon
Also zunächst ist deine Minderjährigkeit dein größter Joker. Ich finde den M.W.-Ordner momentan leider nicht, aber soweit ich von damals weiß ist die Zustellung an einen Minderjährigen nicht rechtens. Hätte deinen Erziehungsberechtigten zugehen müssen. Ich schau nochmal, ansonsten musst du's mal über's Internet probieren.

Dass du die Domain (z.B. im Zuge eines Gerichtsverfahrens) behalten könntest würde ich grundsätzlich für unwahrscheinlich halten. Wenn du allerdings gemeinsame Aktionen mit der Plattenfirma gemacht hast, würde ich von einem stillschweigenden Einvernehmen ausgehen.
Was steht denn als rechtlicher Grund drin?

Weiterhin: Selbst wenn du akzeptierst den Streitwert nach unten korrigieren. Der erscheint mir zu hoch gegriffen.

Zuletzt gäbe es da noch den Tipp ggf. eine Unterlassungserklärung abzugeben, aber ohne Anerkennung des Grundes. Ich weiß aber nicht wie sinnvoll das bei einer Unterlassungssache ist.
von DukeXP
Ich würde mich in diesem Fall auch mit der Plattenfirma (möglichst bei einem dir bekannten Ansprechpartner) melden und das Problem schildern. Du solltest auch darauf hinweisen, dass deine Seite nachweislich bereits längere Zeit durch die Plattenfirma geduldet wurde. Es kann sicherlich nicht in deren Interesse liegen, einer Fan-Community einen solchen Schuß vor den Bug zu verpassen.
von Rieke
1.) Druck den Forenbeitrag aus, das dürfte für deinen Anwalt interessant sein.
2.) Wenn du Nelly und Ihre Plattenfirma kennst und du Ihr sogar als Webmaster der nun betroffenen Domain vorgestellt wurdest, solltest du so schnell wie möglich mit der Plattenfirma oder jegweden weiteren Kontaktpersonen dort versuchen ein Telefonat zu bekommen und denen per Fax diese Papier der Abmahn-Anwälte zuschicken.

Da du Nelli persönlich als Webmaster der nun bemängelten Domain vorgestellt wurdest, konntest du meiner Meinung nach davon ausgehen das Sie nichts dagegen hat. Halte uns mal auf dem laufenden was dein Anwalt dazu sagt, würde mich wirklich interessieren.

von Olaf
Habe übrigens noch was gefunden:
http://www.metaportal.at/cgi-bin/ikonboard/topic.cgi?forum=12&topic=1080
Das waren "die".
von Olaf
Rieke schrieb am 05.07.2004 17:55
Sag mal .. die Domain ist daoch eine Fan-Seite für die Sängering deren Firma dich jetzt abmahnt oder habe ich das falsch verstanden ?

Richtig. Wirst deshalb wohl demnächst auch mehrere Faxe von mir bekommen, wegen Domain canceln etc., hab' schöne Vordrucke bekommen.

Als Fanseite den Domainnamen der Sängerin zu benutzen ist schon recht gewagt, hast du dir denn nie eine Erlaubnis dazu eingeholt ?

Nein...Ich hab die Domain schon seit Herbst 2001, da war die Künstlerin noch unbekannt und die Domain frei. Seitdem lief alles einwandfrei, hatte ja sogar Kontakte zur Plattenfirma. Die haben mir ein Meet&Greet besorgt, ich hab' Werbung für eine Verlosung der Plattenfirma gemacht etc.

Ich meine du hast auch Bildmaterial von Ihr auf der Webseite ect ... man kann doch nicht eine Fan-Seite von Bill Gates machen, sogar Bilder von Ihm darauf ablichten dafür die domain so nennen wie die Person selbst heißt (bill-gates.de) auf den eigenen Namen registrieren ohne die Person vorher zu fragen ? :-/

Um den Inhalt geht es ja (zum Glück) garnicht.


Ich fürchte dann wirst du jegliche Vorwürfe nicht entkräften können und kannst nur darlegen das du noch Schüler bist, dir ein Vergehen nicht klar war, dir niemandem Schaden wolltest, die Seite eine Fan-Seite für die Mandatin darstellt und somit nicht zu Ihrem Schaden sondern Ihrem Vorteil geführt wurde und du nicht über derartige finanzielle Mittel verfügst. Vielleicht lässt du durchklingeln das du eigendlich davor zurück schreckst die über die Domain entstandene Community von Nelly Fans um finanzielle Unterstützung zu bitten um derartige Beträge bezahlen zu können.

Und genauso ist es doch auch. Ich mache 3 Jahre kostenlos Werbung (für mich nicht kostenlos, hab' im Juni den Inklusivtraffic überschritten) und dann wollen die noch Geld von mir.

Andererseits .. wäre es besser wenn ein Anwalt das ausformuliert ... ob es was bringt weis ich nicht, aber ich habe oft gehört das auf Beträge verzichtet wurde wenn die Betreiber noch Minderjährig waren oder öffendlicher Schaden entstehen konnte ... is schliesslich nen Witz wenn ein "Star" seine Fans verklagt ... glaub das würde der Fan-Gemeinschaft unheimlich imponieren...

Wird morgen der erste Schritt sein, Anwalt.

Ich wette fast .. die Sängerin selbst hat die Webseite noch nie gesehen .. und hat einfach nur etwas unterschrieben was diese rechtsanwälte beauftragt/befugt "ihre" Rechte am Markennamen zu schützen ... vom rest weis sie sicherlich nicht einmal was ... Wär interessant wie Sie in einem ViVa Interviw reagieren würde wenn Sie drauf angesprochen wird ....

Oh doch, sie kennt mich in gewisser Weise. Hatte vor zwei Wochen ein Meet&Greet auf ihrem Konzert und da jemand von der Plattenfirma (!) (nur andere Abteilung) mich sogar ihr vorgestellt, dass ich halt der Webmaster von xxxxxxxxx.de bin.
von Rieke
Wie kommst du darauf das die abmahnende Firma eine eigene Rechtsabteilung hatt also auche einen Rechtsanwalt in Festanstellung ? Ich fürchte das hilft nicht.

Sag mal .. die Domain ist daoch eine Fan-Seite für die Sängering deren Firma dich jetzt abmahnt oder habe ich das falsch verstanden ? Als Fanseite den Domainnamen der Sängerin zu benutzen ist schon recht gewagt, hast du dir denn nie eine Erlaubnis dazu eingeholt ? Ich meine du hast auch Bildmaterial von Ihr auf der Webseite ect ... man kann doch nicht eine Fan-Seite von Bill Gates machen, sogar Bilder von Ihm darauf ablichten dafür die domain so nennen wie die Person selbst heißt (bill-gates.de) auf den eigenen Namen registrieren ohne die Person vorher zu fragen ? :-/

Ich fürchte dann wirst du jegliche Vorwürfe nicht entkräften können und kannst nur darlegen das du noch Schüler bist, dir ein Vergehen nicht klar war, dir niemandem Schaden wolltest, die Seite eine Fan-Seite für die Mandatin darstellt und somit nicht zu Ihrem Schaden sondern Ihrem Vorteil geführt wurde und du nicht über derartige finanzielle Mittel verfügst. Vielleicht lässt du durchklingeln das du eigendlich davor zurück schreckst die über die Domain entstandene Community von Nelly Fans um finanzielle Unterstützung zu bitten um derartige Beträge bezahlen zu können.

Andererseits .. wäre es besser wenn ein Anwalt das ausformuliert ... ob es was bringt weis ich nicht, aber ich habe oft gehört das auf Beträge verzichtet wurde wenn die Betreiber noch Minderjährig waren oder öffendlicher Schaden entstehen konnte ... is schliesslich nen Witz wenn ein "Star" seine Fans verklagt ... glaub das würde der Fan-Gemeinschaft unheimlich imponieren...
Ich wette fast .. die Sängerin selbst hat die Webseite noch nie gesehen .. und hat einfach nur etwas unterschrieben was diese Rechtsanwälte beauftragt/befugt "ihre" Rechte am Markennamen zu schützen ... vom Rest weis Sie warscheinlich nicht einmal was ... Wär interessant wie Sie in einem ViVa Interview reagieren würde wenn Sie drauf angesprochen würde ....
von Olaf
Habe folgendes gefunden:

Frage: "Muss ich die Kostennote auf jeden Fall bezahlen?"

Bei begründeter Abmahnung, d.h. wenn sowohl der der Abmahnung zugrunde gelegte Sachverhalt zutrifft als auch dieser Sachverhalt die geltend gemachten Ansprüche auslöst, hat der Abgemahnte dem Abmahnenden die Kosten der Abmahnung zu ersetzen. Das ist ständige Rechtsprechung. Als Anspruchsgrundlage werden die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) und der materiellrechtliche Schadensersatzanspruch des Abmahnenden herangezogen. Die GoA greift immer, weshalb sich eine Diskussion über ein Verschulden, das Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch ist, erübrigt. Die Kosten der Abmahnung sind regelmäßig in vollem Umfang auch dann erstattungsfähig, wenn die Abmahnung inhaltlich zu weit ging. Ausnahmen dazu ergeben sich, wenn in rechtlich einfach gelagerten Fällen der Abmahnende die Abmahnung ohne Beiziehung eines Anwaltes hätte durchführen können; das gilt insbesondere bei größeren Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung und Verbänden: die müssen keinen externen Anwalt einschalten, weshalb die durch Einschaltung eines Anwalts entstandenen Kosten nicht erstattungfähig sind. Allerdings wird von Gerichten auch vertreten, dass im Bereich des Internets die Rechtslage derzeit noch so unklar ist, dass sich jeder einen spezialisierten Anwalt nehmen können muß und dessen Gebühren dann vom berechtigterweise Abgemahnten zu erstatten sind.


Könnte das nicht auf mich zutrefffen?
von Efchen
Ja, das machen die gerne. Wie man sich da verhält, habe ich aber leider auch nicht mehr im Kopf. Es gibt glaube ich auch die Möglichkeit einer Fristverlängerung...aber da wage ich mich jetzt in Gebiet, das ich nicht so genau kenne.

Sammle Du heute mal noch Meinungen von anderen (oder schau mal ins Archiv von spotlight.de (ja, ist Werbung für andere Foren, aber in dem Falle sollte das entschuldigt sein), die sind zwar leider gerade im Sommerurlaub, d.h. Du darfst nichts schreiben, aber Du kannst die Artikel nach Deinem Problem durchsuchen und findest möglicherweise Antworten, wenn Dir hier niemand mehr antwortet), und wenn Du morgen immer noch nicht weißt, was Du tun sollst, dann versuch einen Anwalt zu finden, der Dir gleich morgen was raten kann. Und sag Deinen Eltern, dass sie etwas mehr Geld abheben sollen als üblich

Viel Erfolg!
von Olaf
Das witzige ist, die Frist wurde bis zum 8.7. 14 Uhr gesetzt.
Und der Brief wird erst morgen kommen.
Das heute war ja nur die E-Mail. Eine Frist von ein oder zwei Tagen ist doch nicht rechtens.
von Efchen
Wenn Du nicht Nelly Furtado heißt, dann hast Du überhaupt kein Anrecht darauf, eine solche Domain zu besitzen.

In dem Falle, und nach alledem, was ich bisher im Netz dazu gelesen habe, sieht es eher schlecht für Dich aus.

Auf jeden Fall würde ich Dir aber empfehlen, die Domain SOFORT zu schließen, bis alles weitere geklärt ist. Und auch nicht mehr in Deiner Signature Werbung dafür zu machen!
von Olaf
Meine Eltern haben Rechtschutz, aber ich glaube, da ist nicht "alles drin", also nur Mietrecht oder sowas.

Konkreter Fall: Besitze die Domain nelly-furtado.de.
Anwalt sagt u.A.:

Im Rahmen der bestehenden Verträge ist unsere Mandantschaft exklusiv zur Nutzung und Durchsetzung sämtlicher Kennzeichnungsrechte an dem Namen „Nelly Furtado“ berechtigt. Die Bezeichnung „Nelly Furtado“ genießt dabei als Name und geschäftliche Bezeichnung umfassenden Kennzeichnungsschutz gemäß § 12 BGB; §§ 5, 15 MarkenG


Durch die Registrierung und Aufrechterhaltung der Domain nelly-furtado.de verletzen Sie die ausschließlich unserer Mandantschaft zustehenden prioritätsälteren Kennzeichnungsrechte an deren gemäß § 12 BGB; §§ 5, 15 MarkenG geschützten Bezeichnung. Die Verwendung der Domain nelly-furtado.de ist nämlich geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung „Nelly Furtado“ unserer Mandantschaft hervorzurufen.



Die Verwendung der Bezeichnung „Nelly Furtado“ als Domain-Name erfolgt unbefugt, da Ihnen keinerlei eigene Rechte an der fraglichen Bezeichnung zustehen. Jeder Gebrauch eines fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führt daher zu einer Zuordnungsverwirrung bzw. Verwechslungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2001, Az. I ZR 138/99). Denn der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Domain einen Hinweis auf den Namensinhaber bzw. den zur Verwendung des Namens Berechtigten.



Als Inhaber der fraglichen Domain erwecken Sie den unzutreffenden Eindruck, der tatsächlich Berechtigte selbst sei Inhaber der Domain bzw. der Homepage. Zumindest täuschen Sie vor, der tatsächlich Berechtigte habe Ihnen den Gebrauch des Namens als Domain-Name gestattet. Ein erheblicher Teil der Internet-Benutzer wird daher den Domain-Namen nelly-furtado.de mit unserer Mandantschaft bzw. Nelly Furtado direkt in Verbindung bringen. Zahlreiche Benutzer werden aus diesem Grund annehmen, dass es unsere Mandantschaft selbst ist, die unter dieser Adresse im Internet Informationen verbreitet. Jedenfalls nimmt das angesprochene Publikum aber an, der geschützte Name unserer Mandantschaft werde mit deren Zustimmung benutzt. Dies gilt selbst dann, wenn der Internet-Nutzer beim Betrachten der geöffneten Homepage bemerken sollte, dass er nicht auf der Internet-Seite des tatsächlich Berechtigten gelandet ist (vgl. BGH a.a.O.).



Die durch die Benutzung der Bezeichnung unserer Mandantschaft geweckte Erwartung trifft in Wirklichkeit jedoch nicht zu, denn es ist unstreitig nicht unsere Mandantschaft, die sich unter der Domain nelly-furtado.de an die Öffentlichkeit wendet. Tatsächlich sucht ein Internet-Nutzer jedoch nicht nach Informationen, die Ihre Person betreffen bzw. von Ihnen eingestellt wurden. Vielmehr ist ein Internet-Nutzer bei Eingabe des Namens „Nelly Furtado“ allein an authentischen, vom Berechtigten selbst stammenden Informationen interessiert (vgl. BGH a.a.O.). Daher werden die schutzwürdigen Interessen des tatsächlich Berechtigten massiv beeinträchtigt, wenn – wie vorliegend geschehen – ein fremdes Kennzeichen durch einen nichtberechtigten Dritten als Domain-Name für dessen eigene Belange registriert wird, da die mit dem Namen gebildete Internet-Adresse mit der Top-Level-Domain „.de“ nur einmal vergeben werden kann. Dies gilt auch dann, wenn eine Registrierung des fremden Kennzeichens lediglich zu privaten Zwecken erfolgt (vgl. BGH a.a.O.).



Bereits mit der Registrierung der Domain liegt ein zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch vor, da die den Berechtigten ausschließende Wirkung bereits mit der Registrierung eines Namens als Domain einsetzt (BGH a.a.O.). Dabei ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob Sie die Domain für sich persönlich oder im Auftrag eines Kunden registriert haben.



Nach alledem steht fest, dass die Benutzung bzw. die Registrierung und Aufrechterhaltung der Domain nelly-furtado.de eine Zuordnungsverwirrung bzw. Verwechslungsgefahr mit der geschützten Bezeichnung unserer Mandantschaft begründet und damit rechtswidrig deren Kennzeichnungsrechte verletzt.


Des weiteren bezichticht mich man wegen des Domaingrabbings, weil ich die Domain (eher testhalber) bei eBay angeboten hatte.

Werde heute Abend mit meinem Vater drüber sprechen. So eine erst Beratung beim Anwalt wäre nicht schlecht, und die 150€ kann ich gerade so aus eigener Tasche bezahlen.
von Efchen
> kann mir natürlich keinen Anwalt leisten

Haben Deine Eltern etwa keine Rechtschutzversicherung? Über die sind Deine Handlungen mitversichert, wenn Du noch nicht 18 bist. Keine Rechtschutzversicherung zu haben, ist heutzutage, und gerade für Leute, die sich im WWW austoben, sehr leichtsinnig!

In dem Fall kannst Du nur die Unterlassungserklärung unterschreiben und das Geld zahlen. Wenn die Abmahnung natürlich zu Unrecht kam, musst Du es drauf ankommen lassen, dass Du ne Anzeige kriegst und vor Gericht erscheinen musst. Wenn die Abmahnung zu Recht war, dann zahlst Du noch viel mehr. Ansonsten hast Du Glück. Meines Wissens musst Du aber die Abmahngebühren so oder so zahlen, auch eine Versicherung übernimmt das nicht.

Wichtig ist aber in Deinem Fall, und das hast Du unterlassen und mitzuteilen, WARUM Du das überhaupt zahlen sollst. Wenn Du natürlich ne Domain siemens.de hättest, dann hast Du keine Chance und musst zahlen. Da gibt es einige Richtlinien.

Ach ja, zahlen musst natürlich nicht Du, sondern Deine Eltern

Aber im Ernst, sag uns erstmal, was genau vorliegt, sonst wird Dir keiner ne halbwegs sinnvolle und konkrete Antwort geben können.

Da kann man sonst nur sagen: Bist Du schuldig, musst Du zahlen. Bist Du nicht schuldig, musst Du nicht zahlen

Gruß,
-Efchen

P.S.: Bin kein Anwalt, auch kein Jura-Student, und meine Antworten sind keinerlei Rechtsberatung.

P.P.S.: Ach ja, wenn Du eine Unterlassungserklärung unterschreibst, dann ist das ein Schuldeingeständnis. Sobald die eine unterschriebene Erklärung von Dir haben, hast Du keine Chance mehr, da raus zu kommen.

P.P.P.S.: Eine Erstberatung beim Anwalt kostet eta 150 EUR.

P.P.P.P.S.: Zum Thema "Abmahnung" oder "Abmahnwahn" findet man oft was im Netz. Ich hatte auch mal die Adresse irgendsoeiner Selbsthilfegruppe...aber abmahnwahn.de scheint es nicht zu sein, die Domain ist zum Verkauf.
von Olaf
Habe heute Post von einem Anwalt bekommen, wegen meiner Domain.
Unterlassung der Nutzung meiner Domain...
Ich soll sofort eine Unterlassungserklärung unterschreiben wo folgendes drin steht:

"der xxxxxx GmbH die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf
und Kollegen,xxxxxxxx entstandenen Kosten
auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 125.000,00 € in Höhe einer 1,3
Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.,
sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, (insgesamt 2.181,15 €) zu erstatten."

Musst ich die 2000€ wirklich bezahlen? :/ Bin Schüler, noch nicht 18 (!) und kann mir natürlich keinen Anwalt leisten, aber auch 2000€ nicht.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Frist verstreichen lasse und diese Erklärungg nicht unterschreibe? Gerichtsverfahren, bei dem ich verliere?
Ahhhh ich bin total aufgeregt und total durch den Wind :/
Bitte postet eure Meinungen dazu.

Nach oben