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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Investorman
Was willst Du uns damit sagen??
von Sandra
Investorman schrieb am 17.07.2005 00:10


So, ich habe mal ein paar wenige, dafür aber informative Seiten gesucht, die bei allen Fragen rund um eine Gewerbeanmeldung weiterhelfen können. Behandelt werden zB folgende Fragen:

Wann braucht man einen Gewerbeschein?
Wann braucht man keinen Gewerbeschein?

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Wie melde ich mein Gewerbe an?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gewerbeschein zu bekommen?
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Welchen Befähigungsnachweis brauche ich?
Wofür benötigt man einen Befähigungsnachweis?

Ist es richtig, dass man für freie Gewerbe keinen Gewerbeschein benötigt?
Wer muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen?

Kann ich einen Gewerbeschein bekommen, wenn ich die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfülle?
Ich kann keinen Gewerbeschein bekommen. Gibt es jetzt für mich keine Chance, mich selbstständig zu machen?

Hier die Links:
Link 1
Link 2



Und so verläuft die Gewerbeanmeldung:

So melden Sie Ihr Gewerbe an

Wenn Sie eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie dies zuvor dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern wollen oder Sie Ihren Betrieb aufgeben.
Ihr Gewerbe können Sie persönlich beim Gewerbeamt anmelden oder die Gewerbeausübung schriftlich anzeigen. Sie können aber auch eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen. Die von Ihnen mit der Gewerbeanmeldung beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises um die Anmeldung vornehmen zu können. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie zur Zeit eine Gebühr von ca. 25 Euro entrichten. Hinzukommen können zusätzliche Gebühren für Genehmigungen, die zum Teil deutlich höher sein können.

Im Falle der Anmeldung eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens wird die Gewerbeanmeldebescheinigung auf den Namen des Inhabers ausgestellt.
Ist das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, wird die im Handelsregister registrierte Firmierung in der Gewerbeanmeldebescheinigung vermerkt.
Bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird die Firma, mit der die Gesellschaft im Handelsregister geführt wird, auch in die Gewerbeanmeldebescheinigung eingetragen. Anzeigepflichtig ist im Falle einer OHG oder KG jeder geschäftsführende Gesellschafter, während bei der GmbH die Gesellschaft, handelnd durch den oder die Geschäftsführer, anzeigepflichtig ist.
Sollten Sie die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beabsichtigen, müssen Sie beachten, daß in der Regel jeder Gesellschafter eine auf seinen Namen ausgestellte Gewerbeanmeldebescheinigung benötigt.
Achtung: Die Gewerbeanmeldung berechtigt nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, wenn noch eine besondere Erlaubnis (z.B. Gaststättenkonzession) oder die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Tipp: Klären Sie mögliche Erlaubnispflichten vorher mit der Handelskammer ab!

Wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, teilt das Gewerbeamt dies dem zuständigen Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der Industrie- und Handelskammer/Handwerkskammer mit. Sie werden automatisch Mitglied der zuständigen Kammer.

Quelle: Link 3



Stand: 16.07.2005


von Investorman


So, ich habe mal ein paar wenige, dafür aber informative Seiten gesucht, die bei allen Fragen rund um eine Gewerbeanmeldung weiterhelfen können. Behandelt werden zB folgende Fragen:

Wann braucht man einen Gewerbeschein?
Wann braucht man keinen Gewerbeschein?

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Wie melde ich mein Gewerbe an?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gewerbeschein zu bekommen?
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Welchen Befähigungsnachweis brauche ich?
Wofür benötigt man einen Befähigungsnachweis?

Ist es richtig, dass man für freie Gewerbe keinen Gewerbeschein benötigt?
Wer muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen?

Kann ich einen Gewerbeschein bekommen, wenn ich die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfülle?
Ich kann keinen Gewerbeschein bekommen. Gibt es jetzt für mich keine Chance, mich selbstständig zu machen?

Hier die Links:
Link 1
Link 2



Und so verläuft die Gewerbeanmeldung:

So melden Sie Ihr Gewerbe an

Wenn Sie eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie dies zuvor dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit ändern wollen oder Sie Ihren Betrieb aufgeben.
Ihr Gewerbe können Sie persönlich beim Gewerbeamt anmelden oder die Gewerbeausübung schriftlich anzeigen. Sie können aber auch eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen. Die von Ihnen mit der Gewerbeanmeldung beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises um die Anmeldung vornehmen zu können. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie zur Zeit eine Gebühr von ca. 25 Euro entrichten. Hinzukommen können zusätzliche Gebühren für Genehmigungen, die zum Teil deutlich höher sein können.

Im Falle der Anmeldung eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens wird die Gewerbeanmeldebescheinigung auf den Namen des Inhabers ausgestellt.
Ist das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, wird die im Handelsregister registrierte Firmierung in der Gewerbeanmeldebescheinigung vermerkt.
Bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird die Firma, mit der die Gesellschaft im Handelsregister geführt wird, auch in die Gewerbeanmeldebescheinigung eingetragen. Anzeigepflichtig ist im Falle einer OHG oder KG jeder geschäftsführende Gesellschafter, während bei der GmbH die Gesellschaft, handelnd durch den oder die Geschäftsführer, anzeigepflichtig ist.
Sollten Sie die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beabsichtigen, müssen Sie beachten, daß in der Regel jeder Gesellschafter eine auf seinen Namen ausgestellte Gewerbeanmeldebescheinigung benötigt.
Achtung: Die Gewerbeanmeldung berechtigt nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, wenn noch eine besondere Erlaubnis (z.B. Gaststättenkonzession) oder die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Tipp: Klären Sie mögliche Erlaubnispflichten vorher mit der Handelskammer ab!

Wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, teilt das Gewerbeamt dies dem zuständigen Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der Industrie- und Handelskammer/Handwerkskammer mit. Sie werden automatisch Mitglied der zuständigen Kammer.

Quelle: Link 3



Stand: 16.07.2005



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