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[quote][b]grusi schrieb am 24.09.2006 10:30[/b] Hallo, also ich unterteile es mal in den öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. Im [u][b]öffentlichen Dienst[/b][/u] ist eine Nebentätigkeit nur anzeigepflichtig. Man muss dies aber [u][b]vorher schrifltich[/b][/u] dem Arbeitgeber mitteilen. (siehe auch § 3 Absatz 3 TVöD). In der [u][b]Privatwirtschaft[/b][/u] gilt dies (obwohl die Stundenanzahl natürlich auch für die Leute im öffentlichen Dienst zählt. http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mehrarb.htm [u][b]FAZIT:[/b][/u] Sag doch deinem Chef, was du vor hast (evtl. schriftlich nochmal mitteilen). Versuch mit ihm zu reden dann klappt das bestimmt. Aber damit es keine bösen Überraschungen gibt würde ich ihn auf jeden Fall ansprechen. Ich hoffe ich konnte dir helfen.[/quote]
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Die letzten 5 Postings in diesem Thema »
Alle anzeigen
von andyy
EBay kann einem echt Kohle bringen
von Klaus1973
weiss das dass geschäft dort mit díesen artiken ziemlich gut läuft .
von Frosch
Bedenke dann auch die Gewährleistung.
von Pfadi
Sobald du regelmäßig etwas verkaufen möchtest, brauchst du im Idealfall ein Gewerbe, damit es keinen Ärger gibt!
von baschtl
Also eine Versicherung brauchst du nicht. Was willst du denn auch versichern?
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