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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Investorman
Frage dürfte zunächst sein, ob die "kopierte" Originalseite überhaupt schützenwert ist, sprich urheberrechtlichen Schutz erlangt hat. Denn dazu muss das Werk eine gewisse geistige (überdurchschnittliche) Schöpfungshöhe erreicht haben ...
von axedon
Das ist alles richtig. Jedoch ist selbst für den nichtsahnenden Richter eines ganz wichtig:
Zeugenaussagen.

Selbst Betreiber kleinster Seiten könnten auf Anhieb 5 Personen nennen, die ihm persönlich bekannt sind und die die Existenz der Seite zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeugen können.

Der Rest sind eigentlich eher noch technische Details um das noch zu untermauern.
von DerKleine
... Also wer zuerst da war, das lässt sich ja wohl bewisen, seinen es Logs, sei es die History bei Google, Stammkunden etc.!...

Logs:
Meinst du die Logs von deinem Server?
= Kein Beweis

Google:
Er kann sagen: Meine Seite war vor 4 Jahren online, dann eine lange Zeit nicht mehr, daher wurden auch alle Infos zu meiner Seite gelöscht.

Stammkunden:
Vielleicht.

Archive.org ist vielleicht eine kleine Möglichkeit.
Mann muss immer davon ausgehen, dass der Richter keine Ahnung vom Internet hat.

MfG
DerKleine
von KeyLF
Also wer zuerst da war, das lässt sich ja wohl bewisen, seinen es Logs, sei es die History bei Google, Stammkunden etc.! Aber was ist nun geklaut und was nicht.. das lässt sich nicht beweisen!
von DerKleine
Man kann einen Designklau nur schwer nachweisen. :o(
Vor Gericht stellt sich immer die Frage: „Wer war zuerst da?“.

Es gibt da noch keine Lösung, leider.

Mit freundlichen Grüßen
DerKleine

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