In der Regel sind Versteigerungen verbindlich, das heißt nach Erhalt des Zuschlages hat man ein Anrecht die Ware gegen das entsprechende Gebot zu erwerben.
Gehören tut einem die Ware natürlich erst wenn man diese redlich bezahlt hat ...
So jedenfalls kenne ich das ... bin allerdings kein Rechtsbeistand oder ähnliche Fach- Kraft....
Greets
Rieke
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