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Domain verlaufen/vertseigern bei eBay

Natrix
Pixelschubser


Beiträge: 3


Guten Tag,

hoffe Sie können mir weiter helfen.

Und war habe ich damals bei Freecity mir die Domain www.free0.de regestriert. Seit geraumer Zeit benötige ich diese Domain nicht mehr.Denn, ich bin bei Freecity ja nur User und von daher habe ich ja kein Anrecht auf die Seite.Oder?

Und nun wollte ich die Domain halt verkaufen. geht das denn? Hab gehört das geht mit einem KK_vertrag. was ist denn das?

Hoffe Sie können mir helfen,

Mit freundlichen Grüssen


Natrix

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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Und zwar habe ich damals bei Freecity mir die Domain www.free0.de regestriert. [...] und von daher habe ich ja kein Anrecht auf die Seite.Oder?
Das kommt darauf an! Ich kenne jetzt die Registrierungsbedingungen von von Freecity nicht, aber entscheidend ist, wer als Domaininhaber bei der Denic eingetragen ist. Denn nur der Domain-Inhaber hat die Rechte an der Domain. . Also schau doch mal in den Registrierungsbedingungen bei Freecity nach respektive bei der Denic (www.denic.de)!

Und nun wollte ich die Domain halt verkaufen. geht das denn?
Siehe oben!

Hab gehört das geht mit einem KK_vertrag. was ist denn das?
Ein KK ist quasi der Umzug einer Domain zu einem anderen Webhoster! Bei einem KK muss der bisherige Inhaber (=Eigentümer) der Domain dem Umzug zustimmen ...

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

PS: In Internetforen duzt man sich idR!


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Natrix
Pixelschubser


Beiträge: 3


Sooo, erstmal dank ich DIR*g*.

Bei der Denic bin ich eingetragen.

Nun muss ich ja nicht mehr extra bei freecity nachschaun,oder?

Und wie läuft ein solcher KK Vertrag ab???

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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Nun muss ich ja nicht mehr extra bei freecity nachschaun,oder?
Sicherheitshalber würde ich mal nachschauen - man weiß nie, was die so in ihren AGB verankert haben ...

Und wie läuft ein solcher KK Vertrag ab???
Zunächst einmal musst Du die Domain bei dem bisherigen Anbieter kündigen. Das machst Du am besten direkt mit der Bitte um Freigabe an Deinen neuen Webhoster (Name bennen!). Sobald die Kündigung erfolgt ist, gibst Du Deinem neuen Anbieter den Auftrag, den KK durchzuführen. Alsbald bekommst Du ein Formular zugeschickt, in dem Du unterschreiben musst, dass Du der berechtigte Inhaber bist. Sodann wird der neue Anbieter die Domain "rüberholen".
Dürfte alles in allem nur wenige Tage dauern ...

PS: Wenn Du die Domain verkaufst, dann muss der Käufer denn KK bei seinem (neuen) Webhoster stellen. Dieser sendet Dir dann das Formular zu. - Kündigen musst Du aber auf jeden Fall. Aber bitte mit der Betonung, dass die Domain per KK wechselt ...


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Natrix
Pixelschubser


Beiträge: 3


Also wenn ich dann extra betone via KK vertrag, dann wird die domain in der zeit nicht vergeben, da der andere die dann erworben hat?!

Nur, damit ich es richitg verstanden habe.


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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Natrix schrieb am 02.03.2003 22:07
Also wenn ich dann extra betone via KK vertrag, dann wird die domain in der zeit nicht vergeben, da der andere die dann erworben hat?!
Fast richtig.

Du musst ja zunächst einmal die Domain kündigen. Wenn Du der Kündigung keinen Zusatz (also KK) hinzufügst, dann könnte es passieren, dass der Webhoster die Domain wieder dem Markt frei gibt; Du würdest quasi Deine rechte (Inhaberschaft) daran verlieren.

Durch den Zusatz "KK" machst Du deutlich, dass die Domain lediglich den Anbieter wechseln wird, Du die Domain aber nicht für jeden x-beliebigen Dritten freigeben möchtest.

Die Domain kann der anderen (=Käufer) NUR von Dir erwerben; nicht von irgendeinem Anbieter.

Noch Fragen?


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KeyLF
Forenheld


Beiträge: 872


Ganz ganz viele....

Folgende Situation....

ich habe eine Domain incl. Projekt bei Ebay versteigert. Die Domain liegt derzeit bei i-net4you.

So nun möchte ich gern die Domain auf den neunen Inhaber und seinen Provider übertragen. Wie läuft das nun...

also ich hab jetz 2 Anträge hier heruntergeladen, einmal nen KK und einmal eine Ownerchange.

Was muss ich den nun tun, als erstes den Ownerchange ausfüllen? Klingt eigentlich logisch, ich ändere den Inhaber, lösche die Domain mit Hinweis auf KK und der neue Inhaber zieht Sie rüber, er muss also dann KK stellen.

Richtig oder falsch? Danke für die Hilfe.


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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Derjenige, der Inhaber werden soll, muss den KK selbst stellen. Dh er gibt seinem Provider den Auftrag.

Nun flattert der ausgefüllte KK-Antrag beim bisherigen Inhaber (das bist Du) in den Briefkasten. Unterschreibst Du nun den KK, dann kann der Provider des "neuen" Inhabers die Domain "rüberholen".

Durch Deine Unterschrift stimmt Du also dem Inhaberwechsel zu.



/EDIT/: Den Ownerchange kannst Du hier vergessen. Der macht eigentlich nur Sinn, wenn die Domain beim gleichen Webhoster verbleiben soll. Ein KK genügt in Deinem Fall.


/EDIT 2/: Am besten gibst Du Deinem Webhoster aber schon mal Bescheid, dass demnächst ein KK eingeht. Dann sind die Jungs nicht allzu verwirrt.

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Diese Nachricht wurde geändert von: Investorman
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m3rlin
Quasselstrippe


Beiträge: 264


Investorman schrieb am 08.08.2003 12:44
Am besten gibst Du Deinem Webhoster aber schon mal Bescheid, dass demnächst ein KK eingeht. Dann sind die Jungs nicht allzu verwirrt.


Das ist eigentlich die Regel. Der Provider sollte dem KK nur zustimmen, wenn der vorher auch wirklich angekündigt wurde. Sonst könnte ja jeder kommen

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Philipp Gérard
Foren-Team


Beiträge: 1508


ist mir sogar schon mal passiert - da wollte einer eine meiner domains haben und bekam sie sogar. ich habs erst nach wochen gemerkt

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Diese Nachricht wurde geändert von: Philipp Gérard
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KeyLF
Forenheld


Beiträge: 872


Wenn es doch nur sooo einfach wäre!!!!

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