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Bannerklau meiner alten Seite

Xeal
Otto-Normal-Poster


Beiträge: 86


Hallo.
Ich hatte vor ein oder zwei Jahren einmal eine Seite: Masakerz Page
Ich habe mir mit eigenen Grafiken etc Banner und das Design erstellt.
Jetzt hat mich vor ein par Tagen einer angesprochen und mich gefragt ob ich die alten layouts noch habe, denn er will die Seite weiterleben lassen. Ich wurde gleich mistrauisch und habe ihn einfach auf meine aktuelle Seite (www.xeal.de) verwiesen, da sich dort screenshots meiner alten designs befinden.
Er hat mir sein Design gezeigt und ich konnte keinerlei übereinstimmen festellen. Ich habe ihn jedoch daraufhingewiesen, dass er es bitte unterlassen soll eines meiner alten Designs zu verwenden. Daraufhin meinte er, dass er das darf, weil ich sie nicht beim Patentamt angemeldet habe. (?)
Dann habe ich jedoch ein wenig mit seiner gespielt und festgestellt, dass er (bis jetzt) einen alten linkbutton von mir einfach eingefärbt hat und sein copyright drunter gestellt hat.
Das ging so einfach, weil er ja den gleichen Namen hat wie meine alte Seite.
BIs jetzt ist es nur ein Linkbutton, aber immerhin. Ich habe ihn auch noch nicht auf den Linkbutton angesprochen, weil ich erst noch etwas abwarten wollte, ob er vielleicht auch eines meiner Designs verwenden wird.
Was sagt ihr dazu ?????
Ps: Ich bin erst 15..


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www.xeal.de : Bald in der Sommerversion !

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axedon
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Beiträge: 1599


§ 106 Urheberrechtsgesetz

Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Der Schutz des geistigen Eigentums an deinen Werken setzt keine Eintragung beim Patentamt voraus, denn dort werden nur Wort- oder Bildmarken, sowie Methoden geschützt.


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axedon
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Beiträge: 1599


§ 98 Urheberrechtsgesetz
Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke

(1) Der Verletzte kann verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen, vernichtet werden.


Könnte vielleicht für ein weiteres Vorgehen nach Feststellung der Verletzung von § 106 Urheberrechtsgesetz von Nutzen sein.


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Xeal
Otto-Normal-Poster


Beiträge: 86


und was kann ich jetzt machen ?

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axedon
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Beiträge: 1599


You have got a new PM!


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