Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles


Forum » Recht » Fotorecht Antworten
Fotorecht

bkfM
Pixelschubser


Beiträge: 4


Also ich habe da ein Problem und zwar bin ich Hobbyfotograf. Jetzt gibt es eine Seite wo ich die erlaubnis gab letztes jahr das sie bilder von mir Veröffentlichen dürfen aber nach einen Streit will ich das sie meine Bilder runter tun sollen von der Homepage. Meine frage ist wenn der webmaster sagt die bilder bleiben oben darf er sowas sagen und die bilder drauf lassen oder muss er sie runter tun so wie ich es will. Ich fande im netz nichts dazu und wollte nun hier fragen ob ihr was wisst.

Gruß Michi

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren

Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Wenn Du der Urheber der Fotos bist, dann kannst Du über deren Verwendung bestimmen!

Da Dein Einverständnis nun quasi "zurückgezogen" wurde, hat der Webmaster dieser Seite keine Rechte mehr, Deine Bilder verwenden bzw veröffentlichen zu dürfen. Kurzum: er MUSS sie herunternehmen.

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

  Profil   Website   Editieren   Zitieren

Al Blank
Quasselstrippe


Beiträge: 368


Gibts was schriftliches?

  Profil   Editieren   Zitieren

bkfM
Pixelschubser


Beiträge: 4


Was schriftliche wer gut weil der wbmaster will sie nicht runter tun. ISt ja fast klar da es super bilder sind und das herrunter tun viel arbeit macht.

Gruß Michi

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren

hagbard
Posting-Schinder


Beiträge: 539


Ich glaube Mr. Blank meinte, ob es etwas schriftliches (also einen Vertrag) über die Verwendung der Bilder gibt.



---
"Wer mit künstlicher Intelligenz arbeitet, muß auch mit natürlicher Dummheit rechnen." (Klaus Kornwachs)

  Profil   Editieren   Zitieren

bkfM
Pixelschubser


Beiträge: 4


Nein es gibt keinen Vertrag. Er aht mich halt gefragt ob er meien bidler für seine hp haben kann und ich habe halt ja gesagt vor einem Jahr,
Gruß Michi

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren

Al Blank
Quasselstrippe


Beiträge: 368


Wo ist das Problem?

Er muß die Bilder rausnehmen!!

Wenn er Zicken macht dann schick Ihm einen Auszug aus dem Urheberrecht.

  Profil   Editieren   Zitieren

Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Ich verstehe Deine Unswicherheit auch nicht, bkfM. Der Typ hat kein Nutzungsrecht an den Bildern, und Du bist der einzig Berechtigte.

Das Urheberrechtsgesetz findest Du ua hier:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/

§ 12 (Veröffentlichungsrecht) UrhG lautet in Absatz 1:
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."

§ 15 UrhG lautet in Absatz 1:
"Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; [...]"

Ansprüche bei Verletzung des Urheberrechts ergeben sich aus §§ 97 ff. UrhG!



---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

Diese Nachricht wurde geändert von: Investorman
  Profil   Website   Editieren   Zitieren

bkfM
Pixelschubser


Beiträge: 4


Ich dank euch er wart mir eine große Hilfe.

Gruß Michi

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
 

Antworten
Nach oben