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Forum » Recht » erst ab 18 ... Antworten
erst ab 18 ...

Helmut_maieR
Quasselstrippe


Beiträge: 431


habe eine frage zum thema erotische inhalte im internet.

ich bastel da an einem privaten projekt welches bilder und texte mit erotischen inhalten enthalten soll. da ich eigentlich nicht an einer kommerziellen nutzung interessiert bin und sowas auch noch nie gemacht habe würde mich interessieren inwieweit ich verpflichtet bin die seite zb. mit hinweisen zu versehen bzw. für bestimte user (konkret kinder) zu sperren.

ich hab mal gehört das die möglichkeit besteht ein webangebot nur zwischen 21.00 und 6.00 Uhr zugänglich zu machen, um solche abfragen überflüssig zu machen. wenn dies stimmt währe das ein gangbarer weg da es sich wie gesagt um ein privates projekt handelt.

auch interessieren würde mich der unterschied per definition zwischen erotischen und pornografischen inhalten.

danke schon mal im voraus ...

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... Chaos muß sein, woraus sollte man sonst Ordnung machen? ...

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michaelh
Forenheld


Beiträge: 1065


Ich glaube nicht, dass eine Begrenzung auf nach 21:00 Uhr etwas bringt. Wer garantiert dir, dass es nicht ein Kind gibt, welches länger auf ist?

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Michael
Reads Mails Really Fast
rm -rf /* &

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Marcus
Forenheld


Beiträge: 884


Genau
Ich glaube, das der Inhalt zwischen Pornographie und Erotik darin besteht, das gewisse -äh - Merkmale (weist scho was ich mein) in den Vordergrund gestellt werden - aber die Grenze hier dürfte wohl fließend sein. Frag lieber einen Rechtsberater, der dürft dir das sicher beantworten.

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Al Blank
Quasselstrippe


Beiträge: 368


auch interessieren würde mich der unterschied per definition zwischen erotischen und pornografischen inhalten.


Erotik: die sinnliche Liebe
Porno: einseitig das sexuelle darstellend

--> nach Herrn Duden

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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Ahoi,

diese "ab 21 Uhr-Geschichte" kannst Du in die Kategorie Internet-Märchen einordnen! Das ist absoluter Blödsinn. - Und selbstverständlich hat der Seitenanbieter (also Du) dafür Sorge zu tragen, dass sich auf einer Adult-Site auch nur solche aufhalten. Wenn ich mich recht an ein obersinstanzliches Urteil entsinne, dann genügt selbst das Eintippen der Ausweisnummer nicht; selbige kann sich ein Jugendlicher nämlich rasch bei Mutti abgucken ...

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Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder


Beiträge: 614


michaelh schrieb am 24.03.2004 18:44
Ich glaube nicht, dass eine Begrenzung auf nach 21:00 Uhr etwas bringt. Wer garantiert dir, dass es nicht ein Kind gibt, welches länger auf ist?

Vorweg, ich glaube das auch nicht. Aber wer hindert ein Kind, länger aufzubleiben und den Pornostreifen um 0:00 im Fernsehen anzusehen?

Gruß,
-Efchen

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Reimer
Pixelschubser


Beiträge: 17


Dazu gibt es Gesetzestexte, wovon ich jedoch nur einen im Kopf habe. Der Penis darf maximal in einem 45° Winkel zum Bein abstehen :P

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Reimer
( http://webhostingtalk.de - http://webhostingtech.de )

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