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AdvoCard & Internetrecht

KeyLF
Forenheld


Beiträge: 872


Aufgrund des Akutellen Themas hab ich mich mal bissl zwecks Rechtschutzversicherung und Internet schlau gemacht, Advocard (größtes Leistungspacket) bietet folgendes:

Privat-, Arbeits-, Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz für den gesamten Fuhrpark
Verkehrs-Rechtsschutz für Senioren
Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge
Privat-, Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz für Senioren (mit eingeschränktem Arbeits-Rechtsschutz)
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Ist da aber irgendwo ein "Schutz" für Abmahnungen o-ä. drin? ich denke mal im Privatrechtschutz oder?

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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Gewerbliche Schutzrechte (Marken, Domains etc) werden von keiner Rechtsschutzversicherung in den konventionellen Paketn mit abgedeckt. Und eine gewerbliche RSV lohnt sich nicht für einen Privatmann/Kleinunternehmer ...

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Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

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KeyLF
Forenheld


Beiträge: 872


Un wie könnte ich mich da dennoch schützen? Auch wäre interessen was allgemein mit Webseiten etc. zusammenhängt.

Diese Nachricht wurde geändert von: KeyLF
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder


Beiträge: 614


Stellen nicht die Versicherer langsam ihre Versicherungen so um, dass man für Internet-Recht nochmal extra was bezahlen muss? Ich wollte demnächst mal meine Versicherung anrufen, um das in Erfahrung zu bringen, ob das mitversichert ist, oder ob mir da nochmal für Geld aus der Tasche gezogen wird.

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KeyLF
Forenheld


Beiträge: 872


Eben das will ich ja wissen weil ich das auch so sehe

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder


Beiträge: 614


Falls ich es schaffe, die Woche noch anzurufen, werde ich hier Bescheid sagen. Vielleicht ist das mit meiner Versicherung nicht repräsentativ, aber vielleicht wenigstens interessant.

Gruß,
-Efchen

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder


Beiträge: 614


Falls es irgendwen interessiert, hier die Antwort von meiner Rechtsschutzversicherung (deurag):

soweit die Streitgkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit
stehen, besteht gem. § 25 ARB kein Versicherungsschutz, da Sie nur für den
privaten Bereich versichert sind.
Aber auch soweit es um die private Nutzung von Domains geht besteht kein
Versicherungsschutz, soweit Sie wegen deren Nutzung abgemahnt werden, denn
die Abwehr von Unterlassungsansprüchen bzw die Abwehr von
Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung des Namensrechtes steht nicht unter
Versicherungsschutz.


Aber ich denke, ich werde da bei Gelegenheit nochmal anrufen, weil das kann doch irgendwie nicht sein, dass man sich immer mit einem Bein im Ruin befindet, wenn man im WWW tätig ist. Irgendeine Form von Versicherungsschutz muss es doch geben.
Unter diesen Voraussetzungen werde ich als Familienvater mit 2 Kindern nämlich NIE eine eigene Domain besorgen und ne Website veröffentlichen, da mir das viel zu riskant ist. Eine Abmahnung über 2000 EUR (siehe Parallelthread wg. der Abmahnung) würde meine ganze Familie ruinieren.

Gruß,
-Efchen

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