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Allgemeine Frage zu Gerichtsverfahren

k-man
Otto-Normal-Poster


Beiträge: 52


Hi,

Wer kommt für ein Verfahren auf, wenn sich die Parteien einigen, bevor ein Richterspruch gefällt wurde?
Hat da jemand was gehört, Erfahrungen gesammelt, etc???

Danke schonmal für eure Hilfe!

MfG k-man


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Investorman
Mausakrobat


Beiträge: 158


Wenn man auch hierbei nichts anderes vereinbart, so trägt jeder seine eigene Kosten.

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TorbenB
Pixelschubser


Beiträge: 7


Nunja, es kommt auch darauf an, wie sich geeinigt wird.
Vergeich, Erledigung der Hauptsache... Meistens werden die Gerichtskosten geteilt, sprich jeder zu 50 % und die außergerichtlichen Kosten trägt jeder für sich selbst.


Gruß

TorbenB

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k-man
Otto-Normal-Poster


Beiträge: 52


Gilt das auch dann, wenn noch keine Anhörung statt gefunden hat?

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TorbenB
Pixelschubser


Beiträge: 7


Je früher sich geeinigt wird, umso besser.
An Kosten ist ja, wenn noch nichts weiter passiert ist, sprich noch keine mündliche Verhandlung mit Zeugen oder ähnliches, nur der Vorschuss entstanden. Also Zeugengebühren oder ähnliches sind noch nicht entstanden.
Wie gesagt, bei den Kosten einigt man sich meistens untereinander.

Gruß

TorbenB

Ps: Natürlich war das keine rechtsverbindliche Auskunft.

Diese Nachricht wurde geändert von: TorbenB
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k-man
Otto-Normal-Poster


Beiträge: 52


Alles klar, Danke.

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