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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Rieke
(Postweg)

Als Kunde der Sparkasse habe ich auch nie zugestimmt mich spammen zu lassen
und doch bekomme ich Post wenn eine Ausstellung in der Bank stattfindet, sich Zinssätze ändern, es neue Anlageformen gibt ect.

Auch die deutsche Telekom habe ich nie um Spam gebeten und doch liegt jeder Telefonrechnung ein Werbeflyer bei und oft bekommen wir auch einfach nur so Infoschreiben der Telekomm in denen Neuigkeiten angekündigt werden.

(Per Mail)

Wenn sich in unserer Tarifgestaltung etwas ändert so das ein Kunde mit einem anderen Tarif unter Umständen besser bedient wäre, wir Serverumzüge machen welche schliesslich (ungewollt) Probleme oder Auswirkungen auf die Leistungen haben können, sich Verbesserungen oder gar Verschlechterungen des Angebotes ergeben... ich will nicht wissen welche Well der Empörung durch die Kundschaft gehen würde, wenn ein Provider seine Kunden nicht per Informations E-Mail hierüber informieren würde.

Hierbei ist es eigendlich egal ob der Kunde ein Kreuz für "ich will Newsletter/InfoMails bekommen" gemacht hat oder nicht, er würde sich beschweren wenn er denkt das die fehlende Information Ihm einen Nachteil gebracht hat.

Anfänglich haben wir auch mit einer sollchen Abfrage gearbeitet und reine Newsletter nur an Kunden geschickt, welche diese auch haben wollten und wichtige Informationen dann an alle Kunden geschickt ob diese wollten oder nicht .... auf Dauer wurde es dann zu kompliziert welche Info nun an alle gehen soll und welche nicht .. macht man 2 Schreiben oder nur 1 ... daher haben wir die Abfrage raus genommen und verschicken nur noch selten und unserer Meinung nach notwendige E-Mails, die allerdings dann an alle Kunden ...
Aber eins steht fest ... wie man´s macht .. macht man es eh verkehrt und es wird immer mal jemanden geben dem es anders lieber wäre.. aber shit happend ... ob nun die eine Seite sich beschwerd oder die andre ... kommt dann aufs gleiche raus, somit handele man in gutem Wissen und Gewissen und hoffe das keiner einem einen Strick daraus dreht.

BTW: Wenn es endlich einmal akzeptabele Möglichkeiten gäbe gegen Spammer vor zu gehen und im Internet einige "Exempel" statuiert würden .... gäb es weniger Spam ...und somit weniger Ärger über diese Mailfluten...


---
von Michi
naja, würde ich ja auch machen (nein, also ich nich, fiktiver weise)
man hat sone enter-leave-site...da steht dann nen bissel agb, eben mit der klausel, dass alle angegebenen emailaddys verwertet werden dürfen, unten steht, mit betreteten der (eigentlichen) seite akzeptiert man die agb

fertig

das ist doch wohl kaum möglich, aber verankert ist es in der agb doch
von Investorman
"Mit Betreten gelten die AGB als akzeptiert"?! Das ist unzulässig. Das wäre ja so ähnlich wie: "Mit dem Anklopfen an die Tür des Rechtsanwalts werden 180 Euro Beratungsgebühr erhoben." - Was, wenn der RA nicht da ist?

Du musst dem User die Möglichkeit geben, sich NACH dem Lesen der AGB entscheiden zu können. Du könntest bspw. AGB für Dein Forum erstellen und darin festlegen, dass Du die eMail-Adressen verwerten darfst. Allerdings musst Du den Datenschutz beachten und sicherstellen, dass der User die AGB gelesen hat. Du darfst die AGB dann aber nicht auf andere Angebote (Forum-AGB für Gästebuch) verwenden ...
von Michi
wenn ich aber zum beispiel auf meiner entseite schreibe:
"Mit dem Betreten der Seite gelten die AGB's als akzeptiert"

so, und in denen steht, dass jede hinterlassene Mail (forum, news, gästebuch) für den newsletter genutzt werden darf?!
von Investorman
Naja, der Unterschied ist folgender: Bei GMX darfst Du deren Dienst nur nutzen, wenn Du Dich mit den AGB einverstanden erklärst; hierbei weißt Du also, dass Werbemails auf Dich zukommen. - Entweder Du bist einverstanden und nutzt GMX oder eben nicht. Die Vereinbarung (Vertrag) geht vor.

Anders sieht es aus, wenn man überhaupt nicht Chance hat, zu entscheiden, ob man Newsletter erhalten möchte oder nicht. Hier liegt ein Eingriff vor, weil man sich ja nicht einverstanden erklärt hat. Man hat also einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB.


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