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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Investorman
§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO lautet verkürzt:

"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig [...] Waren oder Leistungen anbietet [...], hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)."

Kurz gesagt heißt das: Es ist der Preis anzugeben, der bei dem jeweiligen Verkäufer tatsächlich als Endpreis zu zahlen ist.

In der gesetzlichen Vorschrift werden nur zwei Dinge genannt, die für den Endpreis eine Rolle spielen können, aber eben nicht müssen. Dies ist auch logisch, denn wenn man sich mal den Sinn und Zweck der Vorschrift ansieht, dann soll dem Endkunden der Preis genannt werden, der am Ende tatsächlich zu bezahlen ist, also inklusive aller möglichen "Nebenkosten" wie Versandkosten und eben Mehrwertsteuer. Fallen diese Kosten aber nicht an, so sind sie auch nicht zu nennen bzw sie können ja gar nicht genannt werden, weil sie nicht anfallen.

Ergo: Du musst einfach nur Deinen Endpreis nennen. Im Impressum würde ich aber dennoch darauf hinweisen, dass Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist. Damit schließt Du eventuelle Missverständnisse im Vorfeld aus.
von Ivana
Hallo zusammen,

ich plane einen kleinen Webshop zu eröffnen, der aber unter den diversen Grenzen liegen wird, also ein Kleingewerbe.
Jetzt stecke ich in der Klemme (und da konnte mir auch auf die Schnelle auch eine Steuerberaterin nicht helfen), aber vielleicht ihr:
Als Kleinstgewerbetreibende muss ich keine MwSt. ausweisen. Soweit ok.
Wenn ich einen Webshop habe, muss ich aber gem. §1 Abs. 1 S. PAngV (Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet (...), hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)) die MwSt. aber angeben, denn sonst flattert mir irgendwann eine freundliche Abmahnung ins Haus. Was tun?
Würde es reichen, die Endpreise anzugeben und dann im Impressum schreiben, dass ich Kleinstgewerbetreibende bin?
Ich bin ratlos...

Danke schonmal für eure Unterstützung,
Ivana

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