von Investorman |
Mein Tipp: Fahre in den nächste Universität und suche das "juristische Seminar" (= jur. Bibliothek) auf. In manchen Fällen heißt es auch "Juridicum".
Dort fragst Du einfach jemanden, wo denn die Werke zum Markenrecht stehen. In dieser Ecke gibt es einige Kommentare zum Markengesetz, die die nötigen Infos beinhalten. |
von Ruecker |
Hallo,
ich habe Deine Fragen zum Thema Wort- und Bildmarke gelesen. Weil ich derzeit eine Diplomarbeit zu diesem Thema schreibe, bin ich auf genau die gleichen Fragen gestoßen wie Du. Konntest Du diese damals klären? Wenn ja, wäre ich für Deine Unterstützung sehr dankbar.
Gruß
Andreas
ghoreschi@aol.com
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von axedon |
Naja, es kommt halt darauf an, wo er wohnt, in München würde ich es so machen, aber irgendwo in MVP?
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von Austin Powers |
Aua
Ich denk das überfordert sogar so manchen Patentanwalt.
Mein Gang, an deiner Stelle, wäre der zum Patentamt Abteilung Markenrecht und dann würd ich dem dortigen Personal mal nen Löcher fragen 
Ist umsonst und Ahnung sollten die auch haben (obwohl bei Behörden? naja sicher kann man sich nie sein)
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MfG:Austin Power (Saturn Realm)
OMW! Zumindest sobald ich herausgefunden hab wo ich JETZT gerade bin.
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"Wenn Liebe die Antwort ist, könnst Du bitte die Frage neu formulieren?" ... Lily Tomlin
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code hier http://www.pastebin.com |
von uzsrb3 |
Hallo,
Ich habe einige generelle Fragen zum Markenrecht. Ich habe zwar viel ueber Marken- und Domainrecht gelesen, mir sind aber immer noch nicht die Unterschiede hinsichtlich des Markenschutzes zwischen Wort- und Bildmarke bekannt.
Angenommen ich moechte einen Phantasienamen als Marke anmelden, wobei der Phantasiename zusammen mit einer einfachen Grafik (beides in Farbe) das Firmenlogo bildet und die Grafik als Bestandteil einen Buchstaben des Phantasienamens hat, wie sind dann folgende Faelle einzuordnen?
Fall 1: Wenn ich das Logo als Wortmarke anmelde, sind dann automatisch alle grafischen Darstellungsformen, die das Wort enthalten, geschuetzt, so dass man das Logo grafisch beliebig aendern koennte und es trotzdem geschuetzt bleiben wuerde?
Fall 2: Wenn das Logo als Wortmarke angemeldet wird, sind dann automatisch alle Begriffe, die dieses Wort enthalten, geschuetzt? Beispiel: Ich melde die Wortmarke 'scout24' an. Sind in diesem Fall auch die Begriffe autoscout24, finanzscout24, immobilienscout24 etc. geschuetzt?
Fall 3: Wenn das Logo als Wortmarke angemeldet wird, dann ist die im Logo enthaltene Grafik doch nicht geschuetzt?
Fall 4: Wenn ich das Logo als Bildmarke anmelde, ist dann sowohl das Wort als auch das Bild geschuetzt? Kann jemand anderes dasselbe Wort nur eben in einer anderen grafischen Darstellungsform benutzen und evtl. selbst als Bildmarke anmelden? Mich interessiert vor allem, ob Fall 2 auch hierfuer gueltig ist.
Fall 5: Wenn ich das Logo als Bildmarke anmelde, ist dann sowohl das Wort als auch die Grafik separat fuer sich geschuetzt? Koennte ich die Grafik alleine im Geschaeftsverkehr benutzen und gleichzeitig anderen die Benutzung untersagen?
Fall 6: Was fuer einen Unterschied macht es, ob ich eine Bildmarke in schwarz/weiss oder Farbe anmelde? Ist der Schutzumfang einer Marke in Farbe groesser oder wird er dadurch mehr eingeschraenkt? |
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