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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » "Die Vertragsdauer sich um jeweils ein weiteres Jahr, ..." » Antworten
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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von axedon
1. Ist da noch ein Registrar zwischengeschaltet, der evtl. derartige Vertragsbedingungen mti dem Hoster hat.
2. Der von dir zitierte Auszug bezieht sich auf alle Top Level Domains! Will das Unternehmen nciht für jede TLD einzeln AGB formulieren, dann muss sie eine allgemeingültige Definition finden. Hier mal ein Beispiel für Domains, die nicht so einfach gekündigt werden können, sondern dann eben ein Jahr weiterlaufen.
Eine Domain kann jederzeit gekündigt werden. Kündigen Sie jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des nächsten Leistungszeitraumes. Die Domain wird sonst für ein weiteres Jahr verrechnet und muss trotz Kündigung bezahlt werden.

(nic.at über .at-Domains)
von Criena
In den DeNIC-Vertragsbedingungen findet sich folgender Satz:

§7 Kündigung und Sperrung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden - erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Geleistete Vergütungen erstattet die DENIC nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


Somit kann der Hoster die Domain also nach Ablauf der Jahresfrist innerhalb eines Monats kündigen. Es gibt also keinen Grund für ihn warum ich ein weiteres Jahr an ihn gebunden sein soll.

Grüße,
Criena
von axedon
Nein, das "Fitness-Urteil" trifft da meiner Meinung nach nicht durch, denn, Rieke korrigiert mich, wenn ich etwas falsches behaupte, aber der Hoster steckt das Geld ja nicht einfach ein und kann deswegen wie ein Fitness-Studio jederzeit theoretisch den Vertrag beenden.
Je nach Top Level Domain laufen die Domains 1 oder 2 Jahre lang über den Registrar.
Der Hoster kann also nicht einfach nach 2 Wochen die Domain auslaufen lassen, sondern muss bis zum Ende des Jahres warten.
von Criena
Auf http://www.kontent.de/information/agb.phtml findest du die AGBs. Unter "3. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung" (Absatz c) heißt es dort

Die Vertragsdauer für die Konnektierung jeder einzelnen Domain einschließlich etwaiger Zusatzdienste ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.


Aber ich denke das Fitnessurteil trifft da voll und ganz zu.

Grüße,
Criena
von Investorman
Hallo,

Deine Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Du müsstet den Vertragstypus schon näher beschreiben ...

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