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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » WebDesign mit 3D von 3. Anbietern??? » Antworten
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Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von Rieke
Auf jeden Fall mit dem Urheber einen Vertrag abschliessen. (SCHRIFTLICH !!)

Generell käufst du nu das Bild, bzw eine Lizens, aber nicht die Urheberrechte, daher bist du nicht berechtigt es weit er zu verkaufen. Das bedeutet entweder erhälst du per Vertrag das Recht Bildlizensen weiter zu verkaufen, oder aber du musst das Urheberrecht an dem Bild kaufen.

Hinweis: soweit mein Kenntnisstand, ich kann keine rechtlichen Aussagen machen, da ich kein Rechtsberater bin und somit nicht über entsprechendes Fachwissen verfüge. Im Zweifel immer einen Rechtsanwalt befragen.
von Pcheld
Du must auf alle fälle dich mit dem Urheber in verbindung setzten wenn du soetwas vorhast. Ansonsten kannst du ne menge ärger bekommen.
von Jentsch_a
Hi alle zusammen,

ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und möchte nun wissen ob ich Webseiten mit 3D-Objekten von 3. Anbietern verkaufen kann. Also d.h. ich erstelle die Webseiten und kaufe z.B. 3D-Objekte, Bilder, etc. binde diese in die Site ein und verkaufe es an meine Kunden!

Reicht es aus diese Objekte zukaufen und mit dem CopyRight des Herstellers ( Urheber )zuversehen oder muß ich mit dem Hersteller ( Urheber ) eine besondere Übereinkunft treffen um diese Objekte zuverwenden?

Vielen Dank im Voraus,


---
MfG

André

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