von kingkool |
danke erstmal!
wenn jemand noch was weis wie das in der schweiz oder national aussieht, wäre ich dankbar,
ansonsten off topicxxxx
greetz
kool |
von Investorman |
Hallo!
Also das kommt auf das Bild an: Wenn das Bild aus einer oder sehr wenigen Personen besteht (die Person also das "Hauptwerk" ist), dann brauchst Du das Einverständnis. - Wenn eine od. mehrere Personen lediglich "Beiwerk" sind, dann gilt das nicht. - Bei Events ist es auch "lockerer" zu sehen.
Schau Dir ma meinen Beitrag zum Urheberrecht auf www.webmasterrecht.de an! |
von kingkool |
Wenn du das Foto einer Person publizierst muss du diese fragen (zumindest in Deutschland). |
ist das wirklich so?
ich sitzte in der schweiz daher ist es vielleicht auch so oder noch schlimmer..
Mitteilen, dass Bilder von den betreffenden Personen online sind, würd ich jedenfalls schon tun, wenn's kein großer Umstand ist. |
würd ich sowieso machen, asogar noch men klienen flyer dazu geben.
|
von cmuecke |
michaelh schrieb am 24.07.2003 12:13
Gefahren? Wie meinst du das?
Wenn du das Foto einer Person publizierst muss du diese fragen (zumindest in Deutschland). |
Sei mal ehrlich: Wer hält sich da schon dran? Wenn es riesige Events wie z.B. die CeBIT (oder einer großen Party wie Club Rotation) sind, kannst Du doch nicht alle fragen ;)
Bei kleineren Events ist man dennoch meistens zu faul. Aber dass Schäden (bzw. "Gefahren") entstehen können, kann ich mir schlecht vorstellen, wenn es jetzt nicht Bilder sind, auf denen Gewalt verübt wird.
Mitteilen, dass Bilder von den betreffenden Personen online sind, würd ich jedenfalls schon tun, wenn's kein großer Umstand ist. |
von michaelh |
Gefahren? Wie meinst du das?
Wenn du das Foto einer Person publizierst muss du diese fragen (zumindest in Deutschland). |
|