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von Investorman
Das kann man so nicht sagen. Es kommt entscheidend darauf an, ob die angebotene Seite einen geschäftsmäßigen Teledienst bereit hält (nicht zu verwechseln mit: gewerblich).
Ob nun mit einem oder zwei Klicks ... beides ist vertretbar und beides wurde schon von Gerichten so entschieden ...
wer es noch nicht gelesen hat.. http://www.heise.de/newsticker/data/ad-17.09.03-001/
-worum es geht? " Zwei Klicks zum Webimpressum sind statthaft"
und jetzt meine frage.. -muss ich als "privat-mensch" das auch machen?? und muss das impressum dann von jeder seite aus mit 1 klick erreischbar sein? -oder reicht es aus, wenn ich z.b. auf der startseite einen kleinen link setzte?? -vielleicht gehört dieser beitrag ja ins "recht-forum", war mir nicht sicher..