§ 12 (Veröffentlichungsrecht) UrhG lautet in Absatz 1:
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
§ 15 UrhG lautet in Absatz 1:
"Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; [...]"
Ansprüche bei Verletzung des Urheberrechts ergeben sich aus §§ 97 ff. UrhG!
von Al Blank
Wo ist das Problem?
Er muß die Bilder rausnehmen!!
Wenn er Zicken macht dann schick Ihm einen Auszug aus dem Urheberrecht.
von bkfM
Nein es gibt keinen Vertrag. Er aht mich halt gefragt ob er meien bidler für seine hp haben kann und ich habe halt ja gesagt vor einem Jahr,
Gruß Michi
von hagbard
Ich glaube Mr. Blank meinte, ob es etwas schriftliches (also einen Vertrag) über die Verwendung der Bilder gibt.