von J4nUs |
@Efchen:
Ja, er muss immer seinen Namen dazu angeben: Also [LOGO]Softwarefirma Inh. Max Mustermann.
@Der Flo:
Ein Gewerbe anmelden, ich glaube dazu muss man schon 18 sein, aber besser wäre das schon! Ich habe mich dazu beim Finanzamt informiert, die können dich beraten und dir Broschüren dazu geben.
Du wirst allerdings unter die Kleinunternehmerregelung fallen: Umsatzsteuer musst du dann aber auch erst ab einem jährlichen Gesamtumsatz von über 17.500€ bezahlen. (Darfst ihn dann aber auch auf einer Rechnung nicht ausweisen.) |
von laila |
Um diesen ganzen rechtlichen Fragen aus dem Weg zu gehen, verkauf doch deine Software über Firmen die speziell so etwas anbieten. z.B. hab ich gestern www.softwarepalace.de gefunden. |
von KeyLF |
Naja so richtig offiziell ist es nicht, da er bei der Steuererklärung etc. es ja keinen Firmenname gibt somit wäre es nur Max Mustermann... das merkt man daran, das mein zwar ein Firmenkonto eröffnen kann aber als Inhaber nicht der "Firmenname" sonder die Person angegeben wird. Dennoch kann er ja auf dem Briefpapier ein Logo und eine Bezeichung verwenden... wichtig ist nur, dass nur er die Schreiben und Rechnungen ausstellt (unterschreibt). |
von Efchen |
Hei,
Muss die Firmenbezeichnung nicht noch seinen Namen enthalten?
Ein alleinstehender Name darf doch erst verwendet werden, wenn der Name im Handelsregister steht. Oder nicht?
Gruß,
-Efchen |
von KeyLF |
Der Flo schrieb am 09.04.2004 13:43
4. Darf ich diese Software unter einem Firmennamen verkaufen?
|
Du kannst als Kleinunternehmen (Nebenverdienst) eine Firmenbezeichnung angeben die nicht offiziell ist aber die Du verwenden darfst. |