von flotschi1981 |
Hallo,
du mußt auf jeden Fall eine Genehmigung vom Arbeitgeber einholen, damit du in deinem Beruf keine Probleme bekommst. Meistens haben die aber nichts dagegen, wenn du dich weiterhin voll auf deinen Beruf konzentrierst.
Melde doch einfach ein Gewerbe an! Kostet ca. 20Euro und dann kannst du auch Rechnungen schreiben! Du bist dann Kleinunternehmer und somit mußt du auch keine MWST ausweisen. Mache einfach deine Kunden klar, dass dies der Nettopreis ist.
Aber für genauere Informationen mußt du auf jeden Fall einen Steuerberater befragen.
M.f.G.
Florian
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von mpfaender |
Update: Jetzt habe ich auch eine Ausbildungsstelle bekommen, die ich ab Juni antreten werde. Jetzt muss ich aber doch noch die Genehmigung vom Arbeitgeber einholen, oder?
Fallen für mich dann weitere kosten, bzw. abgaben an?
Gruss Markus |
von mpfaender |
Ich bin nicht als Arbeitslos gemeldet. Sondern als Schulabgänger, der einen Ausbildungsplatz sucht. Mehr nicht. Ich kriege auch vom Arbeitsamt nichts, nur meine Bewerbungskosten.
Im Moment jobbe ich halt nebenher und muss Krankenversicherung selber zahlen, aber ab Mitte Mai fällt dies wieder weg und ich bin wieder Familienversichert. |
von KeyLF |
das Arbeitsamt "erlaubt" dir das zwar schon aber dann kürzt es natürlich auch die Leistungen... Das Problem wenn Du die Werb ung verkaufst, wird sein, das die Kunden eine Rechnung brauchen... und Du darfst ohne Gewerbe keine schreiben... Also.. anmelden so lang es geht... und dann im Fall der Fälle wieder abmelden... |
von mpfaender |
Schon, aber das Problem ist das ich im Moment nur jobbe und eben nichts festes habe. Und sobald ich dann nichts festes mehr habe, kann ichs ja nicht mehr nebenbei machen.... |
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