von Investorman |
Hallo,
diese Frage lässt sich nur schwierig beantworten, da es noch keine Äußerung von den Gerichten dazu gibt.
§ 6 TD Gspricht allerdings davon, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Durch ein Bild würdest Du bspw. Sehbinderten die Möglichkeit nehmen, Dein Impressum einzusehen und damit (streng genommen) gegen den Gesetzeswortlaut verstoßen.
Tipp: Gib es doch so an:
meine (at) email . de |
von moberndt |
Hi,
ist zwar schon etwas älter der thread aber mich würde mal interessieren, ob das impressum unbedingt als plain text oder so erscheinen muss, oder ob es reicht, wenn ich die informationen in ein bild packe und entsprechend einfüge. so können mich wenigstens keine suchmaschiene aufgrund meiner adresse finden...
danke |
von Investorman |
axedon schrieb am 02.06.2003 16:26
Hierzu gab es wenn ich mich recht erinnere mal ein Urteil. | Anstelle des Wortes „Impressum“ ist der Ausdruck „Kontakt“ auf der Homepage ebenfalls zulässig. Allerdings genügt die Bezeichnung "Backstage" nach Auffassung des LG Hamburg – Beschluss vom 26.08.2002, Az. 416 O 94/02 nicht; vgl. http://www.lawcommunity.de/urteile/416O94 .02-20020826.html.
Quelle: Fußnote 5 meines Beitrags zur Impressumspflicht; einzusehen unter
webmasterrecht.de |
von axedon |
esheku schrieb am 02.06.2003 12:07
mich würde noch interessieren, ob das impressum auch impressum heißen muss, oder reicht es aus wenn die entsprechenden informationen vollständig z.b. unter kontakt zu finden sind? |
Hierzu gab es wenn ich mich recht erinnere mal ein Urteil. Ich will jetzt nicht extra nachschauen...
Wenn ich das richtig im Kopf habe, muss es nicht Impressum heißen, es muss aber leicht zuordbar sein. Kontakt, Adresse oder Contact sind also okay, nicht aber eine Anbringung bei Biographie oder Links. |
von esheku |
mich würde noch interessieren, ob das impressum auch impressum heißen muss, oder reicht es aus wenn die entsprechenden informationen vollständig z.b. unter kontakt zu finden sind? |
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