von DukeXP |
udssr schrieb am 04.04.2006 09:17
Das Werk eines einzelnen ist im Grundsatz urheberrechtlich geschützt. |
Ein weit verbreiteter Irrtum (siehe oben). |
von udssr |
Oh, sorry, da habe ich mich nicht aufs Datum konzentriert . . . |
von alex980 |
ja, ist ja jetzt schon einige Zeit her.
passiert ist übrigens nichts mehr, keine Drohungen (mit Anwalt etc.) oder sonstiges.
Sollte es nur entfernen.
bis dahin |
von udssr |
Wegen einem Banner gleich den Anwalt einschalten finde ich etwas übertrieben. Eine Email hätte doch auch gereicht. |
Das Werk eines einzelnen ist im Grundsatz urheberrechtlich geschützt. Ob es sich nun um einen Banner handelt oder eine ganze Werbekampagne, ist am Ende nur bei der Festsetzung des Schadenersatzes relevant. Ausserdem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wenn ich mir die Zustände in Deutschland so anschaue, dürfte es sicher einen eifrigen Verfechter des Gesetzes geben der auf eine Möglichkeit zur Abmahnung nur so wartet.
Entferne das Banner, nimm mit dem WebMaster Kontakt auf und frage ihn doch einfach, ob Du das Banner verwenden darfst. |
von NetDrag |
alex980 schrieb am 28.09.2005 20:28
ich denke mal dass es eher selten vorkommt, das Leute angezeigt wurden wegen eines Banner Diebstahls bzw Logo Diebstahls, oder? |
Naja, vielleicht hat er ja nen Banner der Telekom geklaut |
von DukeXP |
subjective schrieb am 28.09.2005 20:17
Grafiken unterliegen dem Urheberrecht. Ergo muss man auch über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen, wenn man sie verwenden möchte. Sonst sind Abmahnungen/Anzeigen durchaus möglich. Gleiches gilt übrigens auch für Texte. |
Dafür müssen die Grafiken und Texte aber eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht haben. Ein von einem Laien zusammengeschustertes Banner ist höchstwahrscheinlich nicht urheberrechtlich geschützt.
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von kevin1991 |
ja ich denke auch dass man da erst einmal hätte reden können |
von kivat |
Wegen einem Banner gleich den Anwalt einschalten finde ich etwas übertrieben. Eine Email hätte doch auch gereicht. |
von Investorman |
aus nicht Wissen habe ich einen Banner von einer anderen Website entwendet. | Wie geht das denn?
Strafrechtliche Konsequenzen wirst Du deswegen nicht z ubefürchten haben. Zu denken wäre hier allenfalls an zivilrechtliche Ansprüche (Stichwort: Schadensersatz). Aber wegen eines Banners wird auch hier wohl nichts passieren ...
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von alex980 |
hmm, der Fall wäre jetzt relativ harmlos...
ich denke mal dass es eher selten vorkommt, das Leute angezeigt wurden wegen eines Banner Diebstahls bzw Logo Diebstahls, oder? |
von subjective |
Grafiken unterliegen dem Urheberrecht. Ergo muss man auch über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen, wenn man sie verwenden möchte. Sonst sind Abmahnungen/Anzeigen durchaus möglich. Gleiches gilt übrigens auch für Texte. |
von alex980 |
Hallo, aus nicht Wissen habe ich einen Banner von einer anderen Website entwendet.
Nun ist die Frage, kann derjenige laut Gesetz Anzeige gegen mich erstatten für solch eine Art Straftat?
Danke schonmal für eure Antworten! |