WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik


Homepage und Webhosting-Forum

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website


Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Impressumspflicht bald auch für private Internetseiten » Antworten
Benutzername:
Passwort: Passwort vergessen?
Inhalt der Nachricht: Fett | Kursiv | Unterstrichen | Link | Bild | Smiley | Zitat | Zentriert | Quellcode| Kleiner Text
Optionen: Emailbenachrichtigung bei Antworten
 

Impressumspflicht bald auch für private Internetseiten
von DukeXP
czeskleba2 schrieb am 27.08.2006 13:02
Nein das finde ich nicht richtig so!!! Haben die Gesetzgeber schon mal über die vielen Tausende von Missbrauchsopfern, allein hier in Deutschland, nachgedacht??? Die sollten zum Selbstschutz kein Impressum reinstellen. Oder kann einer der Herren, die das nun fordern, die Verantwortung übernehmen, wenn einer dieser Opfer getötet wird???

Wer seine Meinung unbedingt öffentlich kundtun möchte sollte auch dazu stehen.
von languitar
Bringt leider gar nichts, da die richtige Adresse bei der denic für jeden zugänglich ist.
von czeskleba2
Hier eine Beispielseite von tausenden: www.laraandriessen.de
von Ormic
Erstmal kannst du dir einen anderen Ton angewöhnen und vielleicht mal auf die Frage richtig eingehen. Die ersten 20 Seiten, die ich mit deinem Link google, haben alle sowieso schon ein Impressum, danach hatte ich keine Lust mehr zu gucken.

Und deutsche Nachrichten gucke ich in der Tat nicht, vielleicht könntest du ja zu dem Fall was linken. Hier greift dich keiner an aber du tust irgendwie so...

Und einen Fall, wo eine Privatperson 50000€ wegen eines falschen Impressums zahlen musste, würde ich auch gern sehen.
von czeskleba2
Schon mal in der letzten Woche Nachrichten gesehen? Das ist so ein Fall gewesen und diese junge Frau ist umgebracht worden. Es wurde ausdrücklich gewarnt Persönliches in eine Webseite zu setzen.
Bei dem was du schreibst man sollte nicht seine richtige Adresse nicht ins Impressum schreiben.
Da liegst du aber voll daneben: Es gibt Anwälte die suchen nur solche Seiten und kommen die dahinter bekommt man schnell eine kostenpflichtige Abmahnung kann locker bis zu 50000 € kosten.
Wenn ihr nicht wisst wie eine Internetseite eines Missbrauchsopfers ist schau hier.
langer Link
hier findet ihr ungefähr 497.000 Seiten Infos und Opferseiten.

von Ormic
Du gibst dir aber auch keine Mühe, deinen Standpunkt deutlicher zu formulieren und stellst uns stattdessen einfach als Ignoranten hin. Ich denke mal, die meisten Leute (so auch ich) können sich nicht unbedingt vorstellen, was eine Missbrauchsopfer-Webseite genau ist. Vielleicht könntest du mal Beispiele verlinken und anhand dessen formulieren, wo die Angst dieser Menschen liegt?

Ich denke, dass die meisten Menschen, die jemanden missbrauchen, dieses Opfer sowieso namentlich und meistens auch die Adresse kennen und deshalb keine weiteren Informationsquellen brauchen. Und ansonsten kann ich mir schwerlich vorstellen, dass ein Vergewaltiger oder ähnliches, sich an seinen PC setzt, um auszukundschaften, wo sein Opfer wohnt, um es zu töten. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber es erscheint mir einfach sehr unrealistisch, vielleicht kannst du uns da ja ein wenig aufklären.

Im Endeffekt zwingt einen dieses Gesetz außerdem auch nicht, eine richtige Adresse anzugeben, weil es unmöglich ist, alle Seitenbetreiber zur Bestätigung anzuschreiben, also ist das Gesetz doch einfach nur eine "pro forma"-Angelegenheit. Generell finde ich es nicht schlecht, wenn Leute Kontaktdaten angeben müssen, unter denen sie erreichbar sind, so kann vielleicht ein bisschen Schund aus dem Netz gefiltert werden.
von czeskleba2
Na toll, willst du damit sagen Missbrauchsopfer brauchen keine Internetseite? Ich sage dir, dass gerade eine Internetseite für ein Missbrauchsopfer für die Verarbeitung wichtig ist.
Ich glaube, Du hast keine Ahnung von diesem Thema. Solltest dich mal im Netz umsehen und diese Seiten besuchen, eventuell verstehst du warum es hier kein Impressum geben sollte!!!
Solche Menschen wie dich bezeichne ich als IGNORANTEN!!!
von Investorman
Also ich habe seit rund 5 Jahren immer zwischen 1-3 Projekte online gehabt. Und ich muss sagen, dass mich noch niemand telefonisch deswegen angerufen hat bzw. mir böse Mails etc. geschrieben hat.

Alles in allem sehe ich keine negative Auswirkungen in einem vollständig aufgeführten Impressum!
von languitar
Wer so viel Angst davor hat, braucht auch keine Internet-Seite.
von czeskleba2
Nein das finde ich nicht richtig so!!! Haben die Gesetzgeber schon mal über die vielen Tausende von Missbrauchsopfern, allein hier in Deutschland, nachgedacht??? Die sollten zum Selbstschutz kein Impressum reinstellen. Oder kann einer der Herren, die das nun fordern, die Verantwortung übernehmen, wenn einer dieser Opfer getötet wird???
von Welt-Blick.de
Richtig so. Die meisten glauben sie brauchen dies bei privaten Webseiten nicht, obwohl ja bereits ein einziger Werbebanner alles ändert.
von Investorman
Der Gesetzgeber bastelt zurzeit an einem neuen Gesetz, nämlich dem Telemediengesetz (TMG). In ihm sollen die bisher bestehenden Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) aufgehen, so dass es nur noch ein einheitliches Gesetz in diesem Bereich geben wird. Ab wann das neue TMG allerdings in Kraft sein wird, steht noch nicht fest.

Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf sollen nunmehr auch private Betereiber von Internetseiten zur Impressumspflicht verpflichtet werden.

§ 5 des Entwurfs lautet:

§ 5 - Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für Telemedien mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. ihren Namen und ihre Anschrift sowie
2. [...]

(2) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßig angebotene Telemedien mindestens folgende Informationen [...] leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Als Diensteanbieter wird dabei - wie bisher auch - jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt., angesehen.

Fazit:Damit ist demnächst jeder Webseitenbetreiber zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Private Leute haben dann Name und Anschrift anzugeben. Geschäftliche Betreiber müssen weitere Angaben bereithalten (wohl wie bisher).


---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

Nach oben