WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik


Homepage und Webhosting-Forum

Off Topic, Fundstücke und Privates


Forum » Netztheke » Härtefall beim Zahnersatz – wer bekommt 100 % Kostenübernahme und wie beantragt man das? » Antworten
Benutzername:
Passwort: Passwort vergessen?
Inhalt der Nachricht: Fett | Kursiv | Unterstrichen | Link | Bild | Smiley | Zitat | Zentriert | Quellcode| Kleiner Text
Optionen: Emailbenachrichtigung bei Antworten
 

Die letzten 5 Postings in diesem Thema » Alle anzeigen
von flockii
Ein finanzieller Härtefall liegt vor, wenn Ihr (Haushalts-)Einkommen unter den jährlich festgelegten Grenzen liegt oder Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen; dann übernimmt die Kasse 100 % der Regelversorgung. Die Regelversorgung meint den medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz – Komfort-Extras müssen Sie weiterhin selbst tragen. Wichtig ist das Timing: Den Härtefall vor Behandlungsbeginn mit Heil- und Kostenplan (HKP) beantragen und Nachweise beilegen.

Zum schnellen Vorab-Check können Sie den Härtefallrechner Zahnersatz nutzen: smart-rechner.de/haertefall_zahn/rechner.php – Härtefallrechner Zahnersatz – Anspruch auf volle Kostenübernahme prüfen. Dort wählen Sie das Kalenderjahr des HKP, geben Haushaltsgröße, Sozialleistungen und Monatsbrutto an; der Rechner berücksichtigt die aktuellen Grenzen automatisch. Fällt der Check positiv aus, drucken Sie das Ergebnis aus und legen es dem Antrag bzw. dem HKP bei.

Zur Unterlagenseite gehören typischerweise: aktueller HKP Ihres Zahnarztes, Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Bescheide), ggf. Nachweise zu Sozialleistungen sowie ein kurzer Antrag an die Kasse mit Hinweis auf § 55 SGB V (Härtefall). Wird der Härtefall knapp verfehlt, greift oft die „gleitende Härtefallregelung“, die den Festzuschuss spürbar erhöht – nachfragen lohnt sich. Prüfen Sie außerdem, ob Bonusheft-Ansprüche (regelmäßige Vorsorge) zusätzliche Zuschüsse bringen.

Praxis-Tipp: Stimmen Sie den HKP mit dem Zahnarzt so ab, dass ein klarer Block „Regelversorgung“ erkennbar bleibt, damit die Kasse den 100-%-Anteil eindeutig zuordnen kann. Bei Wunschleistungen (z. B. Implantat statt Brücke) lassen Sie sich eine Alternativplanung in Regelversorgungs-Variante ausstellen; so sichern Sie zumindest die volle Kassenleistung und zahlen nur die Differenz. Bei Ablehnung der Kasse haben Sie Widerspruchsrecht – begründen Sie diesen mit Einkommensentwicklung, Haushaltsgröße oder geänderten Nachweisen und verweisen Sie auf die Berechnungslogik des Rechners.https://www.smart-rechner.de/haertefall_zahn/rechner.php
von Leoniee
Viele Patient:innen stehen vor der Frage, ob sie bei Zahnersatz die volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse erhalten können. Die Regeln wirken auf den ersten Blick kompliziert, weil Einkommen, Haushaltsgröße und das Antragsjahr zusammenwirken. Zusätzlich geistern Begriffe wie „Regelversorgung“, „gleitende Härtefallregelung“ und „Heil- und Kostenplan“ herum, die nicht immer klar erklärt werden. Gerade bei niedrigerem Einkommen oder beim Bezug von Sozialleistungen kann ein Härtefall vorliegen, aber der Nachweis muss sauber geführt werden. Außerdem fragen viele, wann genau der Antrag gestellt werden muss und welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind. Nicht zuletzt interessiert, ob Extras wie Keramikverblendungen oder Implantate mit abgedeckt sind oder ob man dafür zuzahlen muss. Praktisch wäre eine einfache Möglichkeit, die Anspruchsgrenzen ohne Paragrafenreiterei vorab zu prüfen.

Wie prüfe ich schnell und rechtssicher, ob bei mir ein Härtefall für Zahnersatz vorliegt, welche Unterlagen verlangt die Kasse und was deckt die Regelversorgung dabei wirklich ab?

Nach oben