Ein finanzieller Härtefall liegt vor, wenn Ihr (Haushalts-)Einkommen unter den jährlich festgelegten Grenzen liegt oder Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen; dann übernimmt die Kasse 100 % der Regelversorgung. Die Regelversorgung meint den medizinisch notwendigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz – Komfort-Extras müssen Sie weiterhin selbst tragen. Wichtig ist das Timing: Den Härtefall vor Behandlungsbeginn mit Heil- und Kostenplan (HKP) beantragen und Nachweise beilegen.
Zum schnellen Vorab-Check können Sie den Härtefallrechner Zahnersatz nutzen: smart-rechner.de/haertefall_zahn/rechner.php – Härtefallrechner Zahnersatz – Anspruch auf volle Kostenübernahme prüfen. Dort wählen Sie das Kalenderjahr des HKP, geben Haushaltsgröße, Sozialleistungen und Monatsbrutto an; der Rechner berücksichtigt die aktuellen Grenzen automatisch. Fällt der Check positiv aus, drucken Sie das Ergebnis aus und legen es dem Antrag bzw. dem HKP bei.
Zur Unterlagenseite gehören typischerweise: aktueller HKP Ihres Zahnarztes, Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Bescheide), ggf. Nachweise zu Sozialleistungen sowie ein kurzer Antrag an die Kasse mit Hinweis auf § 55 SGB V (Härtefall). Wird der Härtefall knapp verfehlt, greift oft die „gleitende Härtefallregelung“, die den Festzuschuss spürbar erhöht – nachfragen lohnt sich. Prüfen Sie außerdem, ob Bonusheft-Ansprüche (regelmäßige Vorsorge) zusätzliche Zuschüsse bringen.
Praxis-Tipp: Stimmen Sie den HKP mit dem Zahnarzt so ab, dass ein klarer Block „Regelversorgung“ erkennbar bleibt, damit die Kasse den 100-%-Anteil eindeutig zuordnen kann. Bei Wunschleistungen (z. B. Implantat statt Brücke) lassen Sie sich eine Alternativplanung in Regelversorgungs-Variante ausstellen; so sichern Sie zumindest die volle Kassenleistung und zahlen nur die Differenz. Bei Ablehnung der Kasse haben Sie Widerspruchsrecht – begründen Sie diesen mit Einkommensentwicklung, Haushaltsgröße oder geänderten Nachweisen und verweisen Sie auf die Berechnungslogik des Rechners.
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