Ein Film wurde über die P2P-Tauschbörse ?eMule? hoch geladen. Hierfür mahnte der Rechteinhaber den ?eMule-User? ab und veranschlagte einen Streitwert in Höhe von 10.000 Euro. Anhand des Streitwertes wurden dann auch Rechtsanwaltskosten fällig. Gegen die Höhe des Streitwertes setzte sich der User zur Wehr und bekam vor dem Amtsgericht Halle (AZ 95 C 3258/09) Recht - Weiterlesen
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24.4.2026 19:07
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