Philipp Klöckner betreibt seit 2006 ein privates Fanportal rund um DSDS. RTL hat versucht über eine gerichtliche Auseinandersetzung an die Domain zu kommen und dann die Fanseite zu schließen. Das Oberlandgericht Köln entschied jetzt zu Gunsten von Philipp Klöckner. Urteil vom 19.03.2010, AZ 6 U 180/09. Das Landgericht Köln hatte zunächst dem Antrag von RTL - Weiterlesen
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