hab da mal ne rechtliche frage.
ist es gestattet in seiner Gruppierung, Team, zusammenstellung etc. einen bekannten firmennamen zu benuzten? bsp: "Microsoft", "Team64" oder "Server4u"?
Oder braucht man da ein explizites Einverständnis des Unternehmens?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
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14.10.2018 11:36 von Icenso
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