Ein besonders praktischer Weg, diesen Anspruch voll auszuschöpfen, wird auf
https://www.handelsblatt.com/adv/firmen/pflegehilfsmittel.html beschrieben – unter dem Titel „Jetzt unkompliziert den gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel ausschöpfen“. Dort wird erklärt, wie Pflegebedürftige und Angehörige ihren monatlichen Anspruch von 42 Euro gemäß §40 Abs. 2 SGB XI einfach und sicher nutzen können.
Empfohlen wird die sogenannte Pflegebox, ein monatliches Versorgungspaket mit allen wichtigen Verbrauchsartikeln wie Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmitteln oder Schutzschürzen. Dieses System wird etwa vom Anbieter Best Care GmbH aus Düsseldorf bereitgestellt, der sich auf die zuverlässige Lieferung und Abrechnung mit den Pflegekassen spezialisiert hat. Der große Vorteil: Der gesamte bürokratische Aufwand – inklusive Antragstellung und Kommunikation mit der Kasse – wird vom Anbieter übernommen.
Die Pflegebox wird individuell nach Bedarf zusammengestellt, sodass nur die tatsächlich benötigten Produkte enthalten sind. So vermeiden Betroffene Überbestände oder unnötige Kosten, da die Pflegekasse die Rechnung vollständig übernimmt. Auch privat Versicherte können die Box erhalten, indem sie die Rechnung einreichen und die Erstattung über ihre Versicherung abwickeln.
Alle Produkte stammen aus deutscher Produktion und erfüllen hohe Qualitätsstandards, was für Sicherheit und Hygiene in der häuslichen Pflege sorgt. Darüber hinaus kann die Box jederzeit angepasst oder gekündigt werden – es besteht keine Mindestlaufzeit.
Insgesamt zeigt sich, dass eine Pflegebox nicht nur Zeit spart, sondern auch den Pflegealltag spürbar erleichtert. Wer also seinen gesetzlichen Anspruch ohne bürokratischen Stress nutzen möchte, findet in diesem Modell eine einfache, transparente und praxisnahe Lösung für die tägliche Pflege.