WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik



Im Homepage und Webhosting-Forum --- Ebay gewerbe

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website

Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Ebay gewerbe - 27 April 2024 Antworten
Ebay gewerbe
Chrisitan R.
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 3

Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und wollte neben der schule ein kleinen ebay shop eröffnen. Jetzt hab ich grad schon mal ein bisschen rumgelesen und was von wegen Versicherungen gelesen . jetzt wollt ich mal wissen ob ich für ein "Ebay Gewerbe" sowas auch brauch oder ist das allgemein ??
ich möchte alles von zuhause aus machen also keine extra räumlichkeiten oder so .
kann mir da vielleicht jemand weiter helfen oder hat hier schon jemand ein eigenes "Ebay Gewerbe" eröffnet??
Ich danke im vorraus fr jeden tip und anregung

MfG
Christian R.

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Hallo,

was meinst Du diesbezüglich mit "Versicherung"? - Du benötigst evtl. einen Gewerbeschein; kostet 15-30 Euro (mehr dazu findest Du in anderen Threads). Aber solange die Geschäfte noch nicht wirklich gut laufen, würde ich mir erst mal nicht so viele Sorgen darüber machen. Erzielst Du denn schon kräftig Umsatz?

Grüße
Investorman

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

Diese Nachricht wurde geändert von: Investorman
  Profil   Website   Editieren   Zitieren
Chrisitan R.
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 3

Hallo,
ich habe diesen shop noch garnicht eröffnet oder angefangen dort sachen zuverkaufen ich wollte mich erst informieren wie das alles aussieht mit kosten und so ... würden am anfang noch mehr kosten als nur die 15-30 € entstehen?? Mit dem Gewerbeschein würd ich doch auch an die sachen im Einkaufspreis dran kommen oder nicht? und kann man jederzeit dieses gewerbe wieder auflösen?? Das wichtigste sind mir eigendlcih die kosten da ich nämlich keine lust hab plötzlich so ne riesige Rechnung zu bekommen .

MfG

Christian R

Diese Nachricht wurde geändert von: Chrisitan R.
  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
Austin Powers
Mausakrobat




Beiträge: 169

Mit einem Gewerbeschein, fallen außer den Bearbeitungsgebühren, erstmal keine weiteren Kosten an.
Es fallen aber Verpflichtungen an, wie Umsatzsteuerpflicht (ein Jahr muß monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden, damit ist man aber auch Vorsteuerabzugberechtigt), man unterliegt als Verkäufer gewissen Haftungs- und Gewähleistungsverpfichtungen etc. p.p..
Man muß keine Versicherungen abschließen, allerdings ist es ratsam welche zu haben.
z.B.:
-> Haftpflicht
-> je nach Ware und verkauf: Rechtschutz
-> je nach Ware und verkauf: Hausrat
-> Gewerbe etc.etc.
und wenns Hauptberuflich wird: Kranken-, Renten- ..... kurz Sozialversicherungen
Das ist aber zu komplex um es hier zu beschreiben.
Arbeitlose bekommen beim Arbeitsamt Auskünfte darüber, oder werden in Kurse vermittelt in denen den die Grundlagen für die Selbständigkeit vermittelt werden.
Ich würds dementsprechen mal auf den Seiten des Arbeitsamtes versuchen. Oder googeln.

---
MfG:Austin Power (Saturn Realm)
OMW! Zumindest sobald ich herausgefunden hab wo ich JETZT gerade bin.
<---------->
"Wenn Liebe die Antwort ist, könnst Du bitte die Frage neu formulieren?" ... Lily Tomlin
<---------->
code hier http://www.pastebin.com

  Profil   Website   Editieren   Zitieren
Chrisitan R.
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 3

Hallo,
als erstes danke für die Antwort !
Da ich es nicht Haupberuflich machen möchte brauch ich ja bis auf vielleicht die Rechtschutz keine Versicherungen abschließen ... also könnte ich auch mit 19 Jahren und ohne festes einkommen ein gewerbe ohne probleme eröffnen?!?!?! Würde ich dann auch die Sachen die ich verkaufe zum einkaufs Preis bekommen?? oder hängt das dann schon wieder von der menge ab?? Ich würde wie gesagt ja gern einen klienn ebay shop eröffnen und in diesem Reitartikel verkaufen da ich weiss das dass geschäft dort mit díesen artiken ziemlich gut läuft .
wo müsste ich denn dann die sachen bestellen ?? direkt beim produzent oder wo?
und was ist den sehr wichtig wenn man eingewerbe eröffnet?? worauf müsste ich besonders achten??

würdet ihr mir von der idee vielleicht auch abraten ? weil es zuviele risiken gibt oder so??

MfG

CHristian R.

Diese Nachricht wurde geändert von: Chrisitan R.
  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
Austin Powers
Mausakrobat




Beiträge: 169

Also es läuft so ab. Du gehst zu deinem Bezirksamt (oder wie es in deinem Bundesland auch immer heißt) sagst du möchtest einen Gewerbeischein. Füllst ihn aus, bezahlst (danach wird er abgestempelt) und nimmt ihn mit.
Mit diesem kannst Du bei Händlern oder Herstellern nach Großhandelskonditionen fragen.
Was du bezahlst oder ob du etwas überhaupt Einkaufen kannst hängt dabei von ver. Dingen ab.
Hat der Hersteller exklusiv Verträge abgeschlossen?
Mindestbestellmengen. etc.

Bei Computerhardware ist aber kaum Handelsspanne.
Und denk dran: Händlerpreis sind meist in Netto angegeben d.h. noch mal 16 %MwSt drauf.
Bei den Großhändlern wird meist noch (egal wie groß die Rechnungsumme ist) zusätzlich Lieferkosten berechnet (Lieferung ist im übrigen nur bis vors Haus, nicht hinein -ist wichtig falls die ware geklaut werden sollte, sie gilt nämlich als geliefert sobalt die den LKW verlassen hat-)
Außerdem geben Großhändler keine Gewährleistung, da mußt du dich an den Hersteller wenden.
-> Da du aber dem Kunden 2 Jahre geben mußt, fallen alle Versand und ev. Austauschkosten (falls der Hersteller streikt) Dir zu lasten.
-> Natürlich muß der Großhändler einwandfrei Ware liefern, aber du mußt
-> 1. alle von außen sichtbare Schäden e.v. schon bei Lieferung (Annahme vielleicht verweigern),
-> 2. alle offensichtliche Schäden (z.b.: RAM mit abgefallen Chips) am selben Tag,
-> 3. und alle verstecken Mängeln am Tag der Festellung reklamieren.
-> Sonst erlischt dein Anspruch. e.v. mußt du die Rücksendekosten und erneut Versandkosten tragen.
Wenn du jedoch keine großen Mengen abnimmst, ist der Großhandelspreis oft sogar höher als der eines Einzelhandelsdiscounter.

edit: zum Thema Gerwerbe: guckst Du hier!

---
MfG:Austin Power (Saturn Realm)
OMW! Zumindest sobald ich herausgefunden hab wo ich JETZT gerade bin.
<---------->
"Wenn Liebe die Antwort ist, könnst Du bitte die Frage neu formulieren?" ... Lily Tomlin
<---------->
code hier http://www.pastebin.com

Diese Nachricht wurde geändert von: Austin Powers
  Profil   Website   Editieren   Zitieren
martin_p
Pixelschubser




Beiträge: 1

Hallo ich möchte auch ein eBay-Gewerbe eröffnen und schreibe deswegen hier rein, um keinen neuen Thread zu öffnen. Die sieht das mit der Umsatzsteuer aus? Muss ich mir beim Finanzamt eine Steuernummer geben lassen und jährliche eine Steuererklärung abgeben wenn ich nur einen eBay-Shop habe?

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
grusi
Pixelschubser




Beiträge: 3

Hallo,

Also ich habe mich schon ein bißchen informiert, da ich auch vorhabe ein ebay-Shop zu eröffnen. Also sobald Du die Gewerbeanmeldung vorgenommen hast (kann bis zu 50,- € kosten) gilst Du als Geschäftsmann !!! Ich an deiner Stelle würde ein Einzelunternehmen gründen. Du breuchst nichts mehr machen - sondern du wartest nur auf die Post !!! Das Gewerbeamt erledigt alles für dich !!! Die melden dich überall an !!! Ach und noch ein Hinweis: Es stimmt nicht, dass nur die Gewerbeanmeldung was kostet !!! Ggf. musst du ein Führungszeugnis (13,- €) und/oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (13,- €) anfordern !!! Das würde dir aber der Mitarbeiter des Gewerbeamtes mitteilen.

  Profil   E-Mail   Website   Editieren   Zitieren
Mandaryna
Pixelschubser




Beiträge: 2

Hallo!

Ich habe eine Frage dazu. Und zwar habe ich bereits einen eBay-Shop. Ich habe, als ich mich damals darüber informierte gelesen, dass man diesen Shop auch privat eröffnen kann, wenn man nicht auf Gewinnerwirtschaftung ziehlt. Ich habe diesen Shop eröffnet, weil ich mit meiner Familie umgezogen bin und dabei viele Dinge überflüssig geworden sind, die ich aber nicht wegschmeissen wollte. Nun biete ich sie zu günstigen Festpreisen im eBay Shop an. Ich hatte die letzten Tage etwas Probleme mit einem Käufer und wendete mich an die eBay Hilfeforen, dort wird mir nun unterstellt ich würde nicht privat verkaufen. Ich habe nun schon auf sämtlichen Seiten nachgelesen, aber irgendwie bin ich auch nicht schlauer. Ich habe eigentlich nicht die Absicht Gewinn zu erwirtschaften, ich versuche einfach noch ein paar Euro für Sachen zu bekommen, die ich nicht mehr nutze, ein Anderer aber noch gebrauchen kann. Und es sind wirklich niedrige Preise und es ist ja auch nicht so, dass ich jeden Tag 100 Sachen los werde, bin schon froh, wenn mal ein Teil gekauft wird.
Ab wann gilt das Verkaufen, sei es eBay oder ein anderer Online-Marktplatz als Gewerbe?

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
grusi
Pixelschubser




Beiträge: 3

Hallo,

also man könnte natürlich denken, dass wenn du einen ebay-Shop besitzt, dies als Gewerbe ausführst. Aber der Begriff "Gewerbe" wird wie folgt von der Rechtsprechung definiert:

Gewerbe ist jede Tätigkeit,die
1. grundsätzlich erlaubt ist und
= also mit der Rechtsordnung im Einklang steht
2. dauerhaft,
= es besteht also eine Absicht die Erwerbshandlung planmäßig zu wiederholen
3. mit Gewinnerzielungsabsicht und
= Tätigkeiten, bei denen ein Überschuss erzielt werden soll
4. selbständig ausgeübt wird
= im eigenen Namen, auf eigener Rechnung und persönliche Unabhängigkeit

Also kommen wir zu deinem ebay-Shop.
zu 1 ist zu sagen, dass dies natürlich erlaubt ist sonst würde es ebay ja gar nicht geben.
zu 2 ist zu sagen, du versuchst ja deine Gegenstände zu verkaufen und wenn die Zeit abgelaufen ist verlängerst du sie ja - du wiederholst also die Handlung planmäßig
zu 3 ist zu sagen, dass du ja in jedem Fall Überschuss erzielst. Trotzdem würde ich hier den sehr strittigen Punkt bei dir sehen !!!
zu 4 ist zu sagen, na ja du machst es ja selbständig !!!

Dies ganze betrifft aber nicht die bloße Verwaltung deines eigenen Vermögens. Du kaufst ja nicht regelmäßig ein um diese Artikel dann bei ebay zu verkaufen !!! Sondern nach deiner Schilderung verkaufst du bloß ein paar überbleibsel deines Vermögens !!! Also meiner Meinung nach betreibst du KEIN Gewerbe !!!!!

Ich hoffe ich konnte dir helfen !!!

  Profil   E-Mail   Website   Editieren   Zitieren
Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Da Deine Verkäufe nicht auf Dauer angelegt sind und Du auch keine Gewinnerzielungsabsicht hast, betreibst Du natürlich auch kein Gewerbe. Alle anderen Ansichten sind - auf Dich bezogen - Schmarrn.

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

  Profil   Website   Editieren   Zitieren
Mandaryna
Pixelschubser




Beiträge: 2

Danke für die genaue Erklärung. So in der Art habe ich mir das auch gedacht, bzw. war ich mir sicher, dass ich kein Gewerbe betreibe. Da sowieso auch nur kleine Eurobeträge für die gebrauchten Sachen zusammen kommen.
Trotzdem habe ich meinen eBay-Shop gekündigt. Ich wollte diese Verkaufsform bei eBay auch nur mal testen, da die Einstellgebühren für Shopartikel ja nur 5 cent betragen. Doch ehrlich gesagt, hat es sich nicht wirklich gelohnt. Mit den normalen Auktionen, verschwinden auf jeden Fall mehr ungebrauchte Dinge aus meinem Haushalt.

Vielen Dank nochmal für Eure Tipps und Hinweise .

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
no_gema
Pixelschubser




Beiträge: 2

Hallo Profis,

habe ebenfalls vor mich neben meinem Studium selbständig zu machen.
Unter anderem eben auch mit einem Ebay-Shop für den Vertrieb von professioneller, gemafreier Musik.

Hier steht ja schon einiges darüber, habe aber noch ein paar offene Fragen und hoffe Ihr seid nicht dieses Thema leid und könnt mir ein paar Infos geben.

1. Was kostet eine Rechtsschutz-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung für kleine Betriebe?

2. Gibt es Fördermaßnahmen hierzu vom Staat, obwohl ich Student bin?

3. Da ich eventuell Umsatzsteuerpflichtig werde und auch die allgemeine Buchführung, G+V, machen muss, welche Software-Programme könnt Ihr empfehlen?

4. Was gibt es sonst noch an staatlichen, rechtlichen Hürden, falls es noch nicht erwähnt wurde?


Wie gesagt, ich wäre Euch super dankbar für die Beantwortung meiner Fragen.

Danke schonmal und viele Grüße,

Simon

  Profil   Editieren   Zitieren
barcode
Pixelschubser




Beiträge: 1

hallo,
ich weiß nicht, ob das hier das richtige forum ist, aber ich versuche es einfach mal. ich bin abiturient, also momentan noch schüler, aber ab august zivildienstleistender. ich würde gerne sachen gewinnbringend bei ebay verkaufen und muss somit ein gewerbe anmelden. nun wollte ich mich erkundigen und hab beim finanzamt und beim bürgeramt nachgefragt. dort habe ich herrausbekommen, dass die einmalige anmeldegebühr 25 € beträgt. nur weiß ich nicht wie hoch die folgekosten sind? muss ich montalich etwas versteuern? wie siehts mit kindergeld aus? wann kann ich das gewerbe kündigen?
ich würde in etwa zwischen 100 und 250 euro im monat einnehmen (im mittelwert etwa 150 €).

hab dem thread jetzt folgendes entnommen:
1. ich bin privatversichert und muss keine weiteren versicherungen abschließen
2. ich muss nur anmeldegebühren von 25 euro bezahlen (höchstens ein paar weitere euro für papierkram)
3. ich kann jederzeit kündigen
4. ich muss einmal pro jahr einen bericht über meinen gewinn versenden

stimmt das soweit? hab ich was wichtiges vergessen?

bitte um antwort (wenn möglich per mail), mfg barcode

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
Kavemanspit
Pixelschubser




Beiträge: 1

Hallo :-}
ich habe eigendlich nur eine kleine frage und zwar wollte ich wissen wie das ausssieht mit verkauf von Kunstartikel bei ebay sprich Gemalte artikel ich muß dazu sagen dass ich viel auf leinwand male und ich wollte zwischen durch einiges verkaufen muss ich dafür extra ein gewerbe eröffnen?

  Profil   E-Mail   Editieren   Zitieren
Seite 1 | 2 | 3  

Antworten
Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Ebay gewerbe

Aktuelle Beiträge zur Hilfe im Forum für Homepage - Ebay gewerbe im Forum Homepage Hosting AntwortenLetztes Posting
Blog beim Finanzamt melden
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
3 10.05.2021 22:03 von FastSpeeddev
Hilfe ! Möchte freiberuflich tätig werden! Wer kennt sich aus?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
23 29.05.2020 16:01 von minad
Ein Patent anmelden
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
7 13.12.2019 21:23 von Robeni
STRATO verkauft meine Domain ???
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
2 15.08.2019 10:20 von Andreas John
Kann man einfach Insolvenz gehen?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
8 30.07.2019 10:22 von Sonja
Verhandlungen über Vertragsabschluss geheimhalten?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
1 18.07.2019 11:07 von mavia2222
Betriebshaftpflicht für Web-Designer sinnvoll?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
2 14.02.2019 22:01 von Robeni
Ebay gewerbe
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
33 24.11.2018 00:50 von andyy
Rechtliche Neuerungen auf einer zuverlässigen Plattform
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
3 24.11.2018 00:50 von andyy
Ist die Quellenangabe von Fotos auf Websites noch zwingend erforderlich?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
4 28.10.2018 21:38 von andyy
Reichen die Musterdatenschutzerklärungen die man im Netz findet?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
4 27.10.2018 10:39 von Galvaho
EAN Codes zwangsweise nötig für Shop?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
0 14.10.2018 11:36 von Icenso



Besucher : 7984408    Heute : 48     Gestern : 409     Online : 32     27.4.2024    3:38      1 Besucher in den letzten 60 Sekunden        
alle 60.00 Sekunden ein neuer Besucher
Nach oben